Das "Game of Thrones"-Intro dauert mehr als 90 Sekunden und ist jedes Mal ein epischer Genuss – für einige zumindest.

Foto: HBO

Streaming hat nicht nur verändert, wie wir Serien und Shows schauen, nämlich gleich ein paar Folgen hintereinander, nein, auch in die Sendungen selbst haben Netflix und Co eingegriffen – zumindest indirekt. Mit dem "Intro überspringen"-Button wurde vor fünf Jahren die Möglichkeit geschaffen, Serien-Intros zu überspringen und wertvolle Sehsekunden zu sparen. Laut Netflix wird diese Möglichkeit täglich 136 Millionen Mal genutzt. Auch verständlich, wenn man fünf Folgen "Bridgerton" oder "Friends" am Stück schaut, dass man nicht bei jeder Folge das Intro sehen muss.

Kleine, sich verändernde Details

Aber natürlich denkt nicht jeder so – oder nicht bei jedem Serienbeginn. Viele Intros sind zu episch, zu ikonisch oder haben eine viel zu eingängige Titelmelodie, um auch nur eine Sekunde davon zu verpassen. Sie versetzen einen als Zuschauer oder Zuschauerin bereits in die richtige Stimmung für das, was kommt.

Es gibt Intros, die sich leicht von Folge zu Folge verändern und Hinweise auf die kommende Handlung geben. In "Game of Thrones" zum Beispiel werden die Schauplätze in Miniaturform vorgestellt. Im "Simpsons"-Vorspann gibt es an der Schultafel immer einen anderen Spruch, und auch der Couch-Gag ändert sich jedes Mal.

GameofThrones

Kultmusik

Andere Serienprologe stechen aufgrund ihrer Kreativität heraus – und die will man als Zuschauer und Zuschauerin selten missen. Die Vampirserie "True Blood" fasst im Intro den Südstaaten-Flair aus Religion, Natur, Sex und Proletentum gekonnt zusammen. Und dann gibt es jene Serien, deren Titelsong den Vorspann zum Kult gemacht haben: "I'll Be there for You" zu Beginn von "Friends", der Theme-Song von "Die Nanny" oder der Eurotrash-Techno-Song "Sag das Zauberwort" aus der Anime-Serie "Sailor Moon", der sogar in Clubs bei 90er-Partys aufgelegt wird.

rantingrats
SubmergingDragon

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Welches überspringen Sie nie und auf welches können Sie getrost verzichten? (rec, 31.3.2022)