Ein Viertstich wird – außer in Ausnahmefällen – bislang nicht empfohlen. Daher braucht es eine Lösung für jene Menschen, deren Impfzertifikat nun auslaufen.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

456.000 Menschen in Österreich haben bisher die Gültigkeit ihrer Corona-Impfnachweise auslaufen lassen und sich keine weitere Impfung geholt. 600.000 Grüne Pässe laufen zudem in den kommenden Monaten ab, sollte bei den Betroffenen keine Genesung oder weitere Immunisierung hinzukommen, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Eine Lösung für auslaufende Booster-Impfungen bei noch fehlender Empfehlung für einen Viertstich gibt es noch nicht.

Frühzeitiger Drittstich

Bisher sind 185 Grundimmunisierungen – also Zertifikate von Menschen, die dreifach geimpft oder Genesen und dann zweifach geimpft wurden – ausgelaufen. Sie haben etwa frühzeitig die Drittimpfung erhalten. Für den 1. Juli 2021, also vor neun Monaten, weist das Impfdashboard des Ministeriums beispielsweise 127 Drittstiche auf.

Mit 1. Mai laufen in Österreich 820 weitere Grundimmunisierungen ab, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Eine Lösung für diese Personen gibt es noch nicht. Daran "wird aktuell gearbeitet, um jedenfalls rechtzeitig eine Lösung zu finden", versicherte das Gesundheitsministerium. Denn erst mit Mitte Juni beginne "ein Anstieg der ablaufenden Grundimmunisierungen. Mit Ende Juni laufen in Österreich rund 77.000 Grundimmunisierungen ab", wurde anhand der Daten des E-Impfpasses von Donnerstag 00.00 Uhr erläutert.

270 Tage gültig

Die Booster-Kampagne war jedenfalls im Herbst des Vorjahres groß angelaufen und die Drittstiche sind derzeit 270 Tage lang gültig. Bis Ende März sind 455.735 erste Impfserien (zwei Impfungen oder Genesung und eine Impfung) abgelaufen, mit 1. Mai werden es ca. 600.000 weitere erste Impfserien sein, sollten sich die Betroffenen nicht den Drittstich holen oder sich mit dem Virus infizieren.

"Aktuell gibt es keine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung", wurde im Ministerium betont. Laut Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (Nig) ist eine Viertimpfung derzeit nicht zugelassen und es liegen auch wenig Daten dazu bei immunkompetenten Personen vor.

Viertstich in Ausnahmefällen

Das Nig hält aber weiters fest: "Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation mit hohen täglichen Fallzahlen und hoher Viruszirkulation kann Hochrisikopersonen (z.B. immunsupprimierte Personen) und Personen ab 65 Jahren, bei denen ein kürzeres Anhalten des Impfschutzes zu erwarten ist, frühestens ab sechs Monaten nach der dritten Impfung nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt oder die Ärztin und auf persönlichen Wunsch (off-label) eine weitere Impfung angeboten werden."

Da noch keine Empfehlung des Nig vorliege, wird bei Personen, die sich bereits den vierten Stich geholt haben oder demnächst holen, vorerst je nach Impfstoff erneut nur ein 3/3- oder 3/1-Impfzertifikat mit neuem Datum ausgestellt. Die Gültigkeit des neu ausgestellten Impfzertifikats beträgt ab dem Tag der Impfung 270 Tage. Sobald es eine Empfehlung für eine vierte Impfung gibt, werde die Nummerierung der bereits ausgestellten Impfzertifikate sowie diejenige der neu auszustellenden angepasst. "Den jeweiligen Personen entsteht dadurch kein Nachteil, da die Gültigkeit der Impfzertifikate ab dem Impftermin berechnet wird", betonte das Büro von Minister Rauch. Von der Nummerierung her ist allerdings nicht ersichtlich, ob bereits ein Viertstich verabreicht wurde. (APA, 31.03.2022)