Nahe dem Linzer Bahnhof soll eine 16-Jährige Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden sein.

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Nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen Mittwochabend im Linzer Bahnhofsviertel hat sich am Freitag der gesuchte vierte Mann selbst gestellt. Es handelt sich um einen 15-jährigen Afghanen aus Vöcklabruck. Die drei anderen, kurz nach der Tat festgenommenen Jugendlichen sind bereits in der Nacht auf Freitag in die Justizanstalt Linz überstellt worden. Geständig ist keiner der vier.

Einer der mutmaßlichen Täter schweigt zu den Vorwürfen, die übrigen behaupten, es habe "einvernehmliche" sexuelle Handlungen gegeben. Laut Staatsanwaltschaft werden sie aber vom Opfer belastet. Man sei "weit weg vom Versuch", sondern es gehe um "wiederholte, vollendete Tathandlungen durch verschiedene Täter", stellte sie klar. Ungewiss ist noch, wie es zu der Tat gekommen ist und ob die Täter mit dem Opfer bekannt waren.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat Untersuchungshaft für die Verdächtigen beantragt, das Gericht soll darüber am Freitag oder Samstag entscheiden. Das sei etwas aufwendiger, man brauche Vertrauenspersonen und Dolmetscher, sagte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder. Drei der Verdächtigen sind unbescholten, bei der Polizei aber bereits bekannt – wegen "kleinerer Delikte", heißt es dort. Der vierte Verdächtige stellte sich am Freitag bei der Polizeiinspektion Vöcklabruck, bestritt die Tat aber. Für ihn lag bereits eine Festnahmeanordnung vor. Er sollte noch am Freitag einvernommen werden.

Fahndung läuft

Bei einem Rundgang am Mittwoch gegen 17.20 Uhr hatten Beamte der Polizei einen Hilfeschrei in der Nähe eines Notausgangs im ehemaligen Postverteilungszentrum in Linz gehört. Als sie die Notausgangstür öffneten, sahen sie vier Jugendliche, die über einem Mädchen knieten, wie es in einer Polizeiaussendung heißt.

Die vier Tatverdächtigen flüchteten, drei von ihnen wurden in der Nähe des Tatorts festgenommen. Dabei handelt es sich um einen 14-jährigen Iraner und zwei 15-jährige afghanische Staatsbürger. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen Vergewaltigung liegt für Jugendliche bei bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung – etwa in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung – nach sich zieht, bei bis zu siebeneinhalb Jahren. Für Erwachsene ist der Strafrahmen doppelt so hoch. (red, APA, 1.4.2022)