Zumindest bis 2032 können Handynutzer einen Teil ihres Datenvolumens auch im EU-Ausland nutzen.

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Die Aussetzung der Roaminggebühren in der EU wird bis 2032 verlängert. Die Mitgliedsstaaten beschlossen, zusätzliche Kosten für die Telefon- oder Internetnutzung im EU-Ausland für weitere zehn Jahre bis 2032 auszusetzen, wie der Rat am Montag in Brüssel mitteilte. Ursprünglich galt die Abschaffung von Roaminggebühren bis Juni. Auch nach Juni würden EU-Bürger nun "ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können", teilte der Rat der EU mit.

Beibehalten werden demnach aber die Regeln zur "angemessenen Nutzung". Diese sollen verhindern, dass es dauerhaft möglich ist, in anderen EU-Staaten ohne Extrakosten zu telefonieren oder im Internet zu surfen. Ob und inwieweit die Berechnungsformel für das nutzbare Datenvolumen, die bisher ein jährlich wachsendes Kontingent vorsah, sich ändert, war vorerst unklar.

Beschluss ist durch

Im Dezember hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten und Unterhändler des Europäischen Parlaments bereits auf die längere Aussetzung der Roaminggebühren geeinigt. Es fehlte noch die formelle Zustimmung der beiden Seiten. Das EU-Parlament hatte diese Ende März gegeben.

Roaminggebühren werden für die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze erhoben. Für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen wurden sie 2007 zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt. Mit 15. Juni 2017 wurden sie dann vollständig abgeschafft.

Nicht mehr von "Roam like at home" abgedeckt ist Großbritannien, das aus der EU ausgetreten ist. Es zählt seit 2021 als "Drittland". Nutzer müssen sich hier über die Roamingkontingente und -gebühren jeweils bei ihrem Anbieter informieren. (APA/red, 4.4.2022)