Im Gastblog präsentieren die Juristinnen Verena Ehrnberger und Sophie Tichy eine Praxisanleitung für den rechtlichen Schutz der eigenen Marke.

Marken haben einen bestimmten Wiedererkennungswert und erzeugen eine Kundenbindung. Der Aufbau einer Marke sowie ihre Verknüpfung mit den eigenen Produkten und Dienstleistungen kostet Zeit und Energie. Man macht sich unter der Marke einen Namen. Ihre Registrierung schützt diese Mühe, die man in das eigene Unternehmen investiert hat.

Illustration: CANVA/VERENA EHRNBERGER

Wozu registriert man eine Marke?

Mitbewerber und Mitbewerberinnen könnten nun versuchen, ebenfalls von diesem Namen zu profitieren, indem sie die idente oder eine ähnliche Marke ebenfalls für ihre Dienstleistungen verwenden. Um sich gegen ein solches Verhalten aktiv zur Wehr setzen zu können, lohnt es sich, eine Marke einzutragen. Man kann dann nicht nur Schadenersatz verlangen, sondern auch darauf bestehen, dass die Marke nicht mehr verwendet wird.

Die Konkurrenz könnte außerdem auf die Idee kommen, die erfolgreich etablierte Marke oder eine ähnliche Variation als Marke eintragen zu lassen. Diese Eintragung wäre sogar rechtlich in Ordnung, weil der Zeitpunkt der Markenanmeldung zählt – nicht die Nutzung der Marke davor. Auch dieser passive Schutz ist nicht zu unterschätzen.

Wie registriert man eine Marke?

Marken können auf der Webseite des Patentamts mittels Online-Formular registriert werden, auch von den Unternehmern und Unternehmerinnen selbst.

Marken werden immer im Zusammenhang mit konkreten Produkten und Dienstleistungen eingetragen. Zuerst muss man sich daher überlegen, welche Produkte und Dienstleistungen durch die Marke geschützt werden sollen. Sobald man hierüber Klarheit hat, wirft man einen Blick in das von der Europäischen Union angenommene Waren-und-Dienstleistungsverzeichnis „Nizza-Klassifikation“ und ordnet die eigenen Produkte und Dienstleistungen den dortigen Kategorien zu. Dabei gilt es zu beachten, auch mögliche zukünftige Produkte, Abwandlungen und Dienstleistungen zu inkludieren.

Als nächstes sollte man sich darüber klar werden, in welchen Ländern man die Marke nutzen will. Wenn man auch außerhalb Österreichs unter der Marke auftreten möchte, hat man mehrere Möglichkeiten: Man kann die Marke in den einzelnen Ländern jeweils separat anmelden, eine unionsweit geltende Marke anmelden, oder auch eine internationale Marke beantragen, die viele Länder abdeckt.

Bevor es aber mit der Anmeldung richtig losgeht, sollte man eine Markenrecherche nach ähnlichen Marken in derselben Waren- und Dienstleistungs-Kategorie starten. Diese stellen sonst bei der Registrierung beim Patentamt ein Hindernis dar. Hierzu empfiehlt sich sowohl eine Recherche nach Firmennamen als auch nach bereits registrierten Marken.

Was kostet das?

Die Kosten für Markenanmeldungen können stark variieren. Mit der Anzahl der angemeldeten Waren-und-Dienstleistungskategorien steigt auch der Preis. Genauso kostet eine Anmeldung in mehreren Ländern in der Regel mehr, wobei aber die Anmeldung in der Europäischen Union bewusst kostengünstiger gestaltet ist.

Neben den Kosten ist aber auch zu beachten, dass mit der Anzahl der Länder, in denen die Marke registriert werden soll, auch das Risiko von ähnlichen, bereits eingetragenen Marken steigt. Diese können die Markenregistrierung verhindern. Anders gesagt: Wenn man mit niedrigeren Kosten eine Unionsmarke anmeldet, sollte man sich sicher sein, dass die Marke auch wirklich einzigartig ist. (Kostenrechner der österreichischen, europäischen und internationalen Patentämter sind in der Infobox zu finden.)

Und das ist alles?

Nein. Der Markenschutz läuft nach 10 Jahren ab. Diese Frist sollte man sich daher notieren, um die Marke zeitgerecht zu erneuern. Außerdem sollte man auch sicherstellen, dass man die Marke auch wirklich verwendet. Nach 5 Jahren Nichtbenützung können Mitbewerber und Mitbewerberinnen nämlich die Löschung der Marke beantragen. (Verena Ehrnberger, Sophie Tichy, 1.7.2022)

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