Die Fellner-Mediengruppe betont im Verfahren um Presseförderung für "Österreich" Eigenständigkeit der Kaufvariante gegenüber der Gratisausgabe "Oe24". Am 1. April etwa unterschieden sie sich im Hauptblatt durch eine redaktionelle und zwei Anzeigenseiten sowie Beilagen.

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Wien – Die erste und auch gleich letzte Verhandlung am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen dauert am Dienstag nur eine knappe Dreiviertelstunde. Richter Martin Weiländer macht rasch klar, wie er die persönliche Klage der Mediengruppe Österreich gegen Mitglieder des Presseförderungsbeirats beurteilt. Und das klingt eher nicht im Sinne der Klage und des Klagsvertreters Dieter Böhmdorfer.

Die Mediengruppe der Familie Fellner hat in einem Parallelverfahren die Republik Österreich geklagt, weil die Medienbehörde Komm Austria Österreich 2020 keine Presseförderung zuerkannte. In diesem Verfahren ging es um eine Million Euro.

Parallelaktion

Die Medienbehörde argumentierte, wie auch die Mehrheit der beratendenden Presseförderungskommission, in groben Zügen: Österreich und die Gratisvariante Oe24 seien im Grunde ein redaktionelles Produkt mit überschaubaren Unterschieden im Wesent lichen bei Titelseite und Beilagen – vorigen Freitag etwa waren das die Titelseite, zwei Inseratenseiten und Beilagen. Presseförderung gibt es für Kauf-, aber nicht für Gratis zeitungen.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab der Mediengruppe vor wenigen Tagen in erster Instanz und vorerst nicht rechtskräftig recht: Oe24 sei nicht Österreich zuzurechnen, also Presseförderung auszuzahlen. Eine Berufung sei "wahrscheinlich", unterstrich am Dienstag Martin Windisch, leitender Anwalt in der Finanzprokuratur. Sie vertritt die Republik in dem Verfahren.

Auf dieses Verfahren verweist am Dienstag Richter Weiländer in jenem gegen die Mitglieder der Presseförderungskommission. Von der Fellner-Gruppe gebe es "keinerlei substanziiertes Vorbringen über einen Schaden" über jenen hinaus, den sie im Verfahren gegen die Republik geltend gemacht habe. Dort seien ihr in erster Instanz Presseförderung und Zinsen zugesprochen worden. Und wenn das weitere Verfahren doch keine Förderwürdigkeit ergebe, dann sei sie auch nicht in diesem Verfahren gegeben.

Der "Liquiditätsschaden" sei erst nach Einlangen der Presseförderung zu ermitteln, sagt Böhmdorfer und beantragt ein betriebswirtschaftliches Gutachten. Vorerst gehe es um Feststellung, damit diese Sache nicht verjähre.

Weiländer schloss das "spruchreife" Verfahren, das Urteil ergeht schriftlich.

Die höchsten Presseförderungen für Kaufzeitungen gehen bisher an Die Presse mit 1,27 Millionen Euro und den STANDARD mit 1,16, ans Oberösterreichische Volksblatt mit 859.000 und Neue Vorarlberger Tageszeitung mit rund 840.000. Auch 2021 lehnte die Medienbehörde den Antrag von Österreich auf Presseförderung ab. Oe24.TV der Fellner-Gruppe erhält mit 1,6 Millionen die höchste Privatrundfunkförderung, für weitere Sender der Gruppe kommen rund 950.000 Euro dazu.

Eine neue Digitalförderung mit insgesamt 20 Millionen jährlich, 2022 zum Start 54 Millionen Euro, dürfte diese Woche auch den Bundesrat passieren und in Kraft treten.

Neue Kommission

Bei der Presseförderung 2022 wird die Behörde eine (turnusmäßig) neu besetzte Kommission beraten. Neuer Vorsitzender ist der Kommunikationswissenschafter Roman Hummel. Das Bundeskanzleramt nominierte Eva Weissenberger (Wirtschaftskammer Österreich) und Andreas Ulrich aus dem Kanzleramt. Der Kaufzeitungsverband VÖZ_nominierte die Geschäftsführerin der Auflagenkontrolle Alexandra Beier-Cizek und Anwalt Philipp J. Graf, die Journalistinnengewerkschaft Gregor Hochrieser (APA) und Stefan Jung (ORF). (Harald Fidler, 5.4.2022)