Österreich hat schon Kriegsverbrecher auf heimischem Boden verhaftet – Momir Talić etwa. Der bosnisch-serbische General wurde unter anderem wegen Völkermords und des Versuchs eines Vernichtungskrieges gegen muslimische und kroatische Minderheiten in den jugoslawischen Nachfolgekriegen an Den Haag ausgeliefert. Sein Tod 2003 kam einer wahrscheinlichen Verurteilung zuvor.

Festgenommen wurde er 1999 von der österreichischen Polizei, als er auf Einladung des Bundesheers in der Landesverteidigungsakademie weilte. Dieses soll, wie Talić, vom geheimen internationalen Haftbefehl gegen ihn nichts gewusst haben. Diplomatisch heikel war die Festnahme also allemal. Der damalige Vizepräsident der bosnischen Serbenrepublik, Mirko Šarović, sprach von einer "erniedrigenden" Verhaftung und dem Missbrauch internationaler Treffen höchsten Ranges, Russlands Außenministerium von einem "beispiellosen Vorgang". Gemacht hat man es trotzdem, auch weil General Talić keine Immunität genoss.

Als Russlands Präsident genießt Wladimir Putin umfassende Immunitäten. Ein Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom Mai 2019 besagt aber, dass ihn solche nicht vor einer Verhaftung aufgrund eines vom IStGH ausgestellten Haftbefehls schützen würden. Ob es zu solch einem Haftbefehl kommt, ist noch unklar.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Bilder und Geschichten von gefesselten und exekutierten Zivilisten und vergewaltigten Frauen, die die Weltöffentlichkeit am Wochenende aus den Kiewer Vororten Butscha, Irpin und Hostomel erreichten, legen aber nahe, dass es zu massiven Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte gekommen sein dürfte.

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Eines von vielen Gräbern, in denen Zivilistinnen und Zivilisten in Butscha am Wochenende begraben wurden.
Foto: REUTERS/Vladyslav Musiienko

Die Völkerrechtlerin Astrid Reisinger Coracini von der Uni Wien spricht angesichts der "zutiefst verstörenden Bilder" von einer neuen Qualität an Hinweisen auf "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Vor allem, weil es kaum bis gar keine militärischen Ziele in den Vororten gibt. "Da erübrigt sich dann jede Debatte über Kollateralschäden", wie man sie in anderen umkämpften Städten vielleicht noch führen könnte, sagt sie.

Vieles spreche für das Vorliegen eines "ausgedehnten oder systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung"; ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Genozid gegeben sind, sei derzeit noch nicht abschätzbar.

Bericht mit Zeugen aus Butscha und Borodianka, nördlich von Kiew.
DER STANDARD

Der Vorwurf des Völkermords, wie ihn der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj oder Kiews Bürgermeister Witali Klitschko erheben, sei aus rein völkerrechtlicher Sicht schwer zu beurteilen, stimmt Völkerrechtler Ralph Janík von der Uni Wien seiner Kollegin Reisinger Coracini zu. "Der Vorsatz, das ukrainische Volk ganz oder teilweise auszulöschen", sei schwer erbringbar, argumentiert Janík. So furchtbar es ist, könnten auch Rachegelüste oder Frustrationen, die den Streitkräften bereits nachgesagt werden, über dem Vorsatz- oder Planelement eines solchen Verbrechens stehen.

Nationale Anklagen nach Weltrecht?

Auch wenn sich die Indizien und Beweise für Kriegsverbrechen noch häufen dürften, bleiben die Möglichkeiten eines ordentlichen Verfahrens vor dem IStGH dürftig. In Abwesenheit von Angeklagten kann der Gerichtshof keine Prozesse führen. Schließlich gehe es immer auch um die Symbolik, mächtigen Männern aufzuzeigen, dass auch sie auf der Anklagebank landen können, sagt Janík. Eine kleine Chance wäre, dass Verantwortliche auf ukrainischem Boden in Kriegsgefangenschaft geraten, sagt Reisinger Coracini.

Die Alternativen zum IStGH sind aufgrund russischer Vetos im UN-Sicherheitsrat aber begrenzt. Für nationale Verfahren nach dem Weltrecht fehle es in Österreich auch an effektiven Strukturen, kritisiert die Juristin.

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Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs: Viele mächtige Männer glaubten niemals dort landen zu müssen. Und viele Kriegsverbrecher landeten auch tatsächlich nicht dort.
Foto: AP/Peter Dejong

Bis einzelne Staatsanwälte notwendige Beweise sammeln und Rechtslagen studieren könnten, vergehe oft viel Zeit, und dann verpuffe gesammeltes Wissen aufgrund der dezentralen Organisation auch noch. Prinzipiell könnte die Anwesenheit eines Verdächtigen oder die durch den Krieg ausgelöste Fluchtbewegung nach Österreich aber schon eine Zuständigkeit österreichischer Gerichte ergeben.

Sollte also wieder einmal ein russischer General oder der Präsident zum Skifahren, Verhandeln und Witzeln mit der Wirtschaftskammer oder aus anderen Gründen im Land verweilen, gäbe es prinzipiell die Möglichkeit zur Strafverfolgung; effektiver wäre diese mit einer zentralen Verfolgungsstelle, wie etwa in Deutschland, den Niederlanden oder Schweden. Dann aber braucht es noch den politischen Willen, das diplomatisch heikle Terrain zu betreten. (Fabian Sommavilla, 6.4.2022)