Die Nationalbank will die höheren Pensionsansprüche von rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Einmalzahlung ablösen.

Foto: APA/Roland Schlager

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) macht einen Anlauf, weitere Pensionslasten abzuwerfen und ist dafür bereit, rund 80 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. Es geht um Angestellte, die zwischen 1998 und 2006 in die OeNB eingetreten sind und den Dienstbestimmungen (DB) 3 unterliegen. Die Pensionsbezüge, die diese rund 250 Notenbanker beziehen bzw. beziehen werden, stammen aus drei Quellen: ASVG, Pensionskasse (wobei die laufenden Beträge von der OeNB eingezahlt werden) und dem "Schlusspensionskassenbeitrag".

Dieser, ein OeNB-Unikat, soll sicherstellen, dass die Pensionsbezüge der Mitarbeiter auf jeden Fall 72 Prozent ihres Letztgehalts betragen. Ausbezahlt wird der Beitrag beim Pensionsantritt also immer dann, wenn ASVG- und Pensionskassenzahlungen zusammengenommen nicht reichen, um auf diese 72 Prozent zu kommen.

OeNB zahlt ein

Aufstellen muss das Geld für den Schlusspensionskassenbeitrag die OeNB (sie zahlt die Differenz in die Pensionskasse ein) – und sie hat dafür Rückstellungen gebildet, zuletzt waren das ungefähr 78 Mio. Euro.

Und genau diese Verpflichtung will die OeNB nun für immer loswerden. Auch die DB-3-Mitarbeiterinnen und DB3-Mitarbeiter sollen auf ein rein beitragsorientiertes Pensionssystem umgestellt werden. So wie jenes ihrer Kolleginnen und Kollegen, die nach ihnen ins Haus gekommen sind und den neueren Dienstrechten DB 4 und DB 5 unterliegen.

Die Notenbank bietet den betroffenen 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, ihnen den Schlusspensionskassenbeitrag mit einer Abschlagszahlung abzulösen. Das würde die Notenbank rund 80 Millionen Euro kosten, in der Folge würde sie sich aber Geld ersparen.

Abstimmung läuft

Bei dem Vorhaben gehe es um die "weitere Modernisierung der Altersvorsorge", sagt ein OeNB-Sprecher auf Anfrage, so würde ein "marktkonformes System" für die DB-3-Mitarbeitenden entstehen. Das Direktorium unter Robert Holzmann und einzelne Generalratsmitglieder sollen in den DB-3-Pensionsregelungen ein gewisses Reputationsrisiko für die Nationalbank sehen.

Ob es tatsächlich zu der vom Management angepeilten Auszahlung der Banker kommt, darüber werden die Betroffenen nun abstimmen. Denn der Schlusspensionskassenbeitrag ist in einer Betriebsvereinbarung fixiert, und die kann nur mit Zustimmung des Zentralbetriebsrats geändert werden. Der hat nach rund zwei Jahre dauernden Verhandlungen zur Abstimmung aufgerufen.

Voraussetzung, dass der Schlusspensionskassenbeitrag fällt und die 80 Mio. Euro aufgeteilt werden: Es müssen mindestens 75 Prozent an der Abstimmung teilnehmen und auch die Zustimmungsrate muss bei 75 Prozent liegen. Sonst bleibt alles, wie es ist.

"Luxuspensionen"

Erfahrung in Sachen Pensionen hat die OeNB in den vergangenen Jahren zur Genüge gesammelt, Stichwort "Luxuspensionen". Die Einkommen jener Notenbanker, die ausschließlich von der Bank finanzierte Pensionsbezüge haben (85 bzw. bis 80 Prozent des Letztgehalts bis zum Tod der Witwe / des Witwers), wurden per Gesetz um drei bis neun Prozent reduziert. Dagegen hatten etliche Notenbanker geklagt und alle Verfahren verloren.

Für diese zirka 1300 sogenannten Bankpensionisten und deren Angehörige sowie die 260 aktiven Anspruchsberechtigten hält die OeNB eine Pensionsreserve. Die war zuletzt mit rund 2,2 Milliarden Euro gefüllt. Allein im Jahr 2021 hat die Notenbank der Pensionsreserve laut Geschäftsbericht rund 75 Millionen Euro zugeschossen. (Renate Graber, 9.4.2022)