Die Verpflichtung zur Impfung hätte Mitte März auch zu Strafen führen sollen, kurz vorher wurde die Impfpflicht aber auf Eis gelegt. Die Elga äußert nun massive datenschutzrechtliche Bedenken.

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Wien – Die Impfpflicht liegt seit einem Monat auf Eis, um eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wirksam zu werden. So ist der Letztstand nach Einfrieren des Gesetzes, knapp bevor auch Strafen schlagend geworden wären. Nun stellt aber die Elga GmbH das Gesetz selbst infrage. Der Grund sind gravierende datenschutzrechtliche Bedenken, wie die ZIB2 am Freitag berichtete. Laut Datenschutzfolgeabschätzung der Elga GmbH ist das Impfpflichtgesetzt nämlich nicht mit dem europäischen Datenschutz vereinbar. Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit stünden infrage. Die Elga GmbH fürchte Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe, wenn unzulässig Daten verarbeitet würden.

"Eine sanktionsbewehrte Covid-19-Impfpflicht ist daher unter den gegebenen Umständen nicht verhältnismäßig, weshalb – in weiterer Folge – auch die Verarbeitung zur Vollziehung der Covid-19-Impfplicht nicht zulässig ist", zitierte die ZiB2 aus dem 87-seitigen Papier der Elga GmbH dazu. Dieses Papier liege nun der Datenschutzbehörde zur Prüfung vor.

Elga trägt Haftungsrisiko

Datenschutzexperte Thomas Lohninger von Epicenter Works sagte dazu, dass die Elga GmbH als Verantwortliche fürs Impfregister und damit auch für die Impfpflicht das Haftungsrisiko trage. Eine solche Datenschutzfolgeabschätzung sei daher unumgänglich.

Das Gesundheitsministerium verwies laut ZiB-Beitrag in der Sache auf das regelmäßige Monitoring der Impflicht, eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit sei bereits durch die Impfpflicht-Kommission erfolgt. Dem Ministerium sei es "zum aktuellen Stand besonders wichtig, dass die weiteren Vorbereitungen für das beschlossene Gesetz wie vereinbart durch die Elga-Geschäftsführung fortgeführt werden".

Behörde muss entscheiden

Jetzt entscheidet die Datenschutzbehörde über die Datenschutzfolgeabschätzung der Elga. Lohninger: "Wenn die Datenschutzbehörde der Elga zustimmt, ist die Impfpflicht tot." Dann müsse man das Gesetz noch einmal ganz neu schreiben. Dies würde auch eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof vorwegnehmen. Die Datenschutzbehörde habe nun acht Wochen, bei Bedarf auch länger Zeit für ihre Prüfung. Die Impfpflichtkommission tagt erneut im Mai.

Als der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht noch zur Stellungnahme auflag, gab es bereits etliche datenschutzrechtliche Einwände dagegen. Die Elga GmbH gab damals bekannt, dass sie für die technische Umsetzung nicht rechtzeitig fertig wäre, frühestens im April. (spri, 9.4.2022)