Der Ninja-Pass – und all seine Ferienvarianten – sind Geschichte, heißt es in einem Erlass von Bildungsminister Martin Polaschek.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien – Die Ninjas haben an den Schulen ihren Kampf gegen das Corona-Virus eingestellt. Nach den Osterferien wird der Ninja-Pass für Schüler nicht mehr ausgegeben, heißt es in einem Erlass des Bildungsministeriums. Das Dokument galt unter anderem auch als Eintrittskarte für jene Bereiche, in denen ein 3G-Nachweis verlangt wurde. Grund ist die Reduktion der Schultests nach Ostern.

Bisher drei Tests pro Woche

Bisher mussten die Schüler dreimal pro Woche einen Corona-Test für den Schulbesuch absolvieren. Dafür erhielten sie jeweils einen Sticker, der in den Pass zu kleben war, in dem auch eine Impfung vermerkt werden konnte. Mit dem vollständig mit Stickern versehenen Ninja-Pass durfte dann in der jeweiligen Woche (auch am Wochenende) etwa die Gastronomie besucht werden.

APA

Nach den Osterferien wird allerdings nur mehr einmal pro Woche getestet. Daher entfällt auch die Bestimmung in der Covid-19-Schulverordnung, wonach nur jene Schüler (und Lehrer) am Unterricht teilnehmen können, die einen "täglichen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" (also Impfung, Genesungs- oder Testnachweis) erbringen. Gleichzeitig fehlen damit aber auch die Voraussetzungen, um den Pass auch quasi als Ticket für 3G-Bereiche zu verwenden.

Wiener Apotheken testen wieder

Ab dem heutigen Montag sind auch wieder kostenlose Tests in den Wiener Apotheken möglich. Die Tests erfolgen im Rahmen der je fünf kostenlosen PCR- und Antigen-Tests, die seit Anfang April in jedem Bundesland pro Person zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt vorerst weiterhin über "Österreich testet", ab Mai dann auch über "Alles gurgelt".

Neben den Apotheken können die kostenlosen PCR-Tests auch weiter über "Alles gurgelt", die Gurgelboxen und Teststraßen abgewickelt werden. Damit die Apotheken weiter die Gratis-PCR-Test abwickeln können, mussten sich die Apothekerkammer und das Großlabor Lifebrain auf eine Kooperation einigen, in der die Apotheken als Subunternehmen tätig werden. Grund ist die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums, in der die Apotheken keinen Testauftrag des Bundes mehr haben.

Der Bund hat mit 1. April mit dem neuen Testsystem eine Limitierung der Gratis-PCR- und -Antigentests eingeführt. Im Regelfall stehen pro Monat nur mehr fünf Antigen- und fünf PCR-Tests pro Person gratis zur Verfügung. (APA, red, 11.4.2022)