Mehr als vier Millionen Infektionen mit dem Coronavirus wurden seit Beginn der Pandemie in Österreich ermittelt. Genau 4.004.069 Ansteckungen waren es, die die zuständigen Ministerien vom 25. Februar 2020 bis zum 12. April 2022 zählten. Darunter befinden sich laut Ages auch rund 307.700 Reinfektionen – also Personen, die sich mehr als einmal infiziert haben.

Die aktuelle, von Omikron getriebene Welle flacht jedoch weiter ab. Am Dienstag meldeten die zuständigen Ministerien 8.651 Neuinfektionen. Das sind zwar wieder um 618 mehr Fälle als am Montag – jedoch sind zu Wochenbeginn die Fallzahlen immer am niedrigsten. Seit Anfang April die Gratistests limitiert wurden, geht allerdings auch die Zahl der Testungen zurück.

Trotzdem: Mit den sinkenden Zahlen und den wärmeren Temperaturen werden auch die Rufe nach Freiheiten und weiteren Lockerungen laut. Noch bis zum Samstag der Woche ist die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministers in Kraft – inklusive FFP2-Masken-Pflicht in allen Innenräumen. Wie es danach weitergeht, darüber wurde noch nicht entschieden. Dabei fällt es schon jetzt beim föderalistischen Fleckerlteppich an Maßnahmen, Teststrategien und Co vielen schwer, den Überblick zu bewahren. Wir haben die wichtigsten Fragen der Userinnen und User gesammelt und ausgewählte von der Redaktion beantworten lassen.

Was gilt wo?
Foto: APA/dpa/Marijan Murat

Fragen der Community

Einige Postings widmeten sich dem Thema Reisen und Bestimmungen im Ausland. "Emigrant Inside" fragt sich beispielsweise, wie es mit der Gültigkeit und Notwendigkeit des grünen Passes aussieht:

Antwort: Bei der Einreise nach Österreich wird momentan nicht mehr zwischen verschiedenen Ländern unterschieden, auch Virusvariantengebiete gibt es momentan nicht. Man braucht, egal woher man einreist, einen 3G-Nachweis. Kann man den nicht vorlegen, muss man sich registrieren und eine zehntägige Quarantäne antreten, aus der man sich freitesten kann.

Die Regeln im Ausland unterscheiden sich naturgemäß je nach Land. Nur ein paar Beispiele aus dem näheren Ausland: Für die Einreise nach Deutschland etwa braucht man ebenfalls einen 3G-Nachweis. In den einzelnen Bundesländern können die Regeln unterschiedlich sein, bundesweit sind die allermeisten Schutzmaßnahmen am 20. März weggefallen. Auch in Italien braucht man einen 3G-Nachweis zur Einreise, außerdem muss man ein Formular ausfüllen. 3G braucht man auch in Bars, in vielen Indoor-Bereichen gilt 2G, in Öffis FFP2-Masken-Pflicht, in Hotels braucht man gar keinen Nachweis. In Griechenland braucht man ebenfalls einen 3G-Nachweis zur Einreise, in Innenräumen gilt die Maskenpflicht, in der Gastro gilt 2G.

Einen guten und meist aktuellen Überblick für die einzelnen Länder bietet die Wirtschaftskammer. Klicken Sie dazu auf der Seite des WKÖ-Exportradars auf das jeweilige Land und dann rechts auf den Punkt "Coronavirus Situation". So gelangen Sie auf eine Unterseite mit detaillierten Infos. Auch das Außenministerium bietet länderspezifische Informationen an.

Auch "Eagle27" hat eine Frage bezüglich des grünen Passes im Ausland:

Antwort: Auch da unterscheiden sich die Anforderungen der Länder, etwa welche Informationen ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis enthalten muss. Grundsätzlich kann es sein, dass der Nachweis in der österreichischen Grüner-Pass-App anerkannt wird, auch wenn er rot aufscheint, denn in der App ist auch vermerkt, wann man welchen Impfstoff bekommen hat. Auch dazu liefern die Länderinformationen der WKO detailliert die Vorgaben der einzelnen Länder.


Um im Ausland zu bleiben: Im Forum wurde auch immer wieder der Vergleich zur Schweiz gezogen. Dort wurden mit April alle Maßnahmen beendet, unter anderem die Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. "Sane007" fragt sich:

Antwort: Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums läuft Ende der Woche aus. Bis dahin wird auch klar sein, wie es mit der FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen weitergeht. In Österreich wurden die Quarantäneregeln bereits gelockert, es gibt sie nur noch für tatsächlich Infizierte, und da in einigen Bundesländern nur noch fünf Tage lang. Kontaktpersonen dürfen raus, müssen aber teilweise weiterhin Maske tragen. Was die Corona-Zahlen angeht: Die täglich durch Tests gefundenen Neuinfektionen werden künftig wohl eine weniger wichtige Rolle einnehmen, da auch die Anzahl der Testungen stark zurückgeht. Für das Erkennen neuer Virusvarianten sowie die Beobachtung des Infektionsgeschehens wird dann das Abwassermonitoring eine wichtige Rolle einnehmen.


Für "Ida Veles" ist es schwer nachvollziehbar, warum jedes Land und jedes Bundesland unterschiedliche Regeln hat:

Antwort: Was die ganz grundlegenden Maßnahmen angeht, so sind die Unterschiede gar nicht so groß. Da gilt bundesweit noch bis zumindest Samstag eine Indoor-Maskenpflicht, bei Großveranstaltungen und in der Nachtgastronomie können die Betreiber alternativ auch eine 3G-Regel verhängen. Nur Wien ist strenger: Dort gilt in der Gastronomie noch die 2G-Regel.

Was sich unterscheidet, sind die Quarantäneregeln. Der Bund gibt nur Empfehlungen ab, die Länder entscheiden selbst, ob sie sie umsetzen. Einen zentralen Überblick darüber gibt es nicht, Gesundheitsbehörden können auch Einzelfallentscheidungen treffen – im Endeffekt zählt, was auf dem Bescheid steht.

Unterschiedlich sind auch die Testsysteme. Das waren sie schon immer, nun fällt es aber mehr auf. Das hat damit zu tun, dass der Bund seit 1. April die Zahl der Tests, für die er die Kosten übernimmt, beschränkt hat. Die Bundesländer müssen weiterhin für die Abwicklung sorgen – und das machen sie höchst unterschiedlich. DER STANDARD hat hier den Überblick, wie sie das machen.


Wie man bereits vom vergangenen Jahr weiß, hat sich die Infektionslage im Herbst verschlechtert. "MarkusHaunschmid" stellt sich daher die Frage, inwieweit eine Impfpflicht gegensteuern könnte:

Antwort: Die Impfpflicht liegt sozusagen auf Halde. Im März hat eine Kommission aus Experten und Expertinnen über das Gesetz geurteilt und festgestellt, dass es Spielraum gebe, eine Impfpflicht für Ungeimpfte einzusetzen. Für Menschen, die bereits teilweise geimpft sind, erachtete die Kommission sie als nicht sinnvoll. Die Regierung entschied, das Gesetz völlig auszusetzen, der Gesundheitsminister veröffentlichte die Verordnung dazu. Spätestens im Juni soll die Kommission erneut die Lage evaluieren. Die Kommission stellte aber schon in ihrem März-Bericht fest, dass im Herbst eine massive Corona-Welle drohen könnte und es daher Sinn ergebe, wenn die meisten Menschen im Herbst einen ganz frischen Stich haben.

Damit könnte es sein, dass die Kommission im Juni zum Schluss kommt, es braucht nun eine Impfpflicht für alle, damit jede Person im Herbst möglichst gut geschützt ist. Ob die Politik ihr folgt, ist fraglich. Der Gesundheitsminister muss sich grundsätzlich an wissenschaftliche Erkenntnisse halten, das steht auch im Impfpflicht-Gesetz. Nachdem die Wissenschaft aber oft in Grauzonen denkt und nicht in Schwarz-Weiß, gibt sie der Politik in vielen Fällen Spielraum, in dem die sich bewegen kann. Von einem Konsens, sie einzuführen, kann aber keine Rede sein, allen voran die Landeshauptleute machten im März Stimmung gegen die Impfpflicht.


Zusätzliche Fragen zum Testen kamen nicht nur im Forum auf:

Frage: Kann ich in Wien jetzt in die Apotheke zum Testen gehen?

Antwort: Ja. Seit Montag ist es wieder möglich, in den Apotheken der Hauptstadt einen kostenlosen PCR-Abstrich zu machen (sofern die fünf Gratistests noch nicht aufgebraucht wurden). Ein Antigentest wird in der Apotheke nicht kostenlos abgenommen. Mit der E-Card erhält man dort aber seine fünf Wohnzimmer-Antigentests für daheim.


Frage: Ich bin bei Elga abgemeldet, wie komme ich an meine Gratis-Antigentests?

Antwort: Wer Elga-abgemeldet ist, muss auf der Website der Sozialversicherung ein Formular ausfüllen, das geht relativ schnell. Daraufhin bekommt man innerhalb von zwei Wochen einen Papierzettel per Post zugeschickt, den man jeden Monat in der Apotheke vorweisen kann.


Eine Frage zur Schutzwirkung der dritten Impfung hat "Couchsurfer":

Antwort: Prinzipiell besteht eine abgeschlossene Grundimmunisierung aus drei Impfungen. Die ersten beiden im Abstand von wenigen Wochen, die dritte etwa sechs Monate später. Erst dann gilt man als vollständig geimpft. Insofern gibt es keinen Grund, mit dem dritten Stich bis zum Herbst zu warten. Laut einer soeben in "Nature Medicine" publizierten Studie reduziert sich die Viruslast bei geboosterten Infizierten auf ein Fünftel jener, die nur zwei Impfungen haben. Das heißt, die dritte Impfung kann Infektionsketten unterbrechen, weil Menschen trotz Durchbruchsinfektion aufgrund der geringeren Viruslast weniger infektiös sind.


Frage: Wann brauche ich den vierten Stich?

Antwort: Das Nationale Impfgremium hat am Dienstagabend eine Empfehlung für die vierte Impfung zum Schutz gegen das Coronavirus nur für Risikogruppen ausgesprochen. Für schwer immunsupprimierte Gruppen, Personen ab 80 Jahren und Risikopersonen zwischen 65 und 79 Jahren sei die Auffrischungsimpfung sinnvoll, hieß es in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums.


Wie es mit der Registrierungspflicht in der Gastronomie aussieht, möchte "Puritsche" wissen:

Antwort: Die Kontaktdatenerfassung ist in der Corona-Basismaßnahmenverordnung geregelt. Grundsätzlich ist sie demnach nicht mehr Pflicht. An vielen Orten und auch bei größeren Zusammenkünften müssen Betreiber und Betreiberinnen aber ein Corona-Präventionskonzept erarbeiten. Teil dessen darf – muss aber nicht – wiederum "ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten" sein.

Vielen Dank für Ihre Fragen im Forum! (mawa, elas, ook, kru, 13.4.2022)