Der ehemalige Obmann der Freiheitlichen Partei, Heinz-Christian Strache, im Rahmen der Buchpräsentation.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien – Der über das Ibiza-Video gestolperte ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss sich ab 7. Juni zum zweiten Mal wegen Bestechlichkeit am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Er soll dem mitangeklagten oberösterreichischen Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben, wofür laut Anklage eine Spende an einen FPÖ-nahen Verein für den Bestellvorgang mit ausschlaggebend war.

Spenden anderer Art

Über seinen kürzlich begonnenen Youtube-Kanal bittet Strache neuerdings abseits von Facebook ebenfalls um Spenden: "Bitte unterstützt meine politische Arbeit für unsere Freiheit, eine soziale Heimat, den Einsatz für Grundrechte, sowie für die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, als auch den Kampf und die Aufklärung gegen die gezielte Verleumdung gegen meine Person und für die anwaltlichen Verfahren – wer unterstützen will, kann einen Spendenbeitrag leisten. Ich danke euch für euer Interesse und jedem einzelnen Unterstützer!", ist auf seinem Kanal mehrfach zu lesen.

Urteil frühestens Ende Juli

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte, sind gegen Strache und Stieglitz, dem Bestechung angekreidet wird, vorerst sechs Verhandlungstage ausgeschrieben. Mit den Urteilen ist demnach frühestens Ende Juli zu rechnen. Nicht angeklagt wurde Norbert Hofer, der nach Straches Ibiza-bedingtem Rücktritt diesem als FPÖ-Obmann nachgefolgt war. Ursprünglich war Hofer von den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mitumfasst, zumal er Infrastrukturminister war, als Stieglitz Anfang März 2018 einen Sitz im Aufsichtsrat der Asfinag übernahm. Die WKStA konnte aber nicht nachweisen, dass Hofer von den inkriminierten und demnächst prozessgegenständlichen Vorgängen wusste, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Belastende Chats

Strache wird dagegen von Chat-Nachrichten an bzw. von Stieglitz belastet, die nach der Ibiza-Affäre ausgewertet wurden. Die WKStA geht davon aus, dass Stieglitz schon 2017 bei Strache interveniert hatte, um einen Aufsichtsratsposten in einem staatsnahen Unternehmen an Land zu ziehen. Ab Oktober 2017 überwies der Steyrer Immobilienunternehmer dem FPÖ-nahen Verein Austria in Motion in vier Tranchen zu je 2.500 Euro insgesamt 10.000 Euro. Strache soll im Gegenzug dafür gesorgt haben, dass Stieglitz schließlich bei der Asfinag landete. Dabei soll laut WKStA auch eine an Strache adressierte Reise-Einladung Sieglitz' zu einer Geburtstagsfeier nach Dubai eine Rolle gespielt haben, was Strache allerdings ablehnte. Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Zweiter Strafprozess

Bei der gegenständlichen Hauptverhandlung handelt es sich um den zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 ist der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, der Klinikbetreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet. Dieses Urteil ist allerdings nach wie vor nicht rechtskräftig.

Zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Asfinag-Posten an Stieglitz – dieser wurde 2020 unter der nunmehr zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) wieder abberufen – hatte Strache nach Einbringen des Strafantrags auf APA-Anfrage angegeben: "Ich weiß, dass ich die Vorwürfe im Rahmen der Hauptverhandlung vor Gericht leicht entkräften werden kann." Inhaltlich wolle sich Strache ausschließlich gegenüber dem Gericht äußern, hatte sein Verteidiger Johann Pauer erklärt. (APA, 15.4.2022)