Bisher nicht Inhalt der im Untersuchungsausschuss behandelten Akten sind Chats zwischen Thomas Schmid und SPÖ-Politikern. Das wiederum stört ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger gewaltig.

Foto: IMAGO/SEPA.Media

Wien – Im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss versucht die Volkspartei erneut, Hinweise auf die Involvierung anderer Parteien zu finden. Ein türkiser Fristsetzungsantrag, den die Fraktion aufgrund ihrer Größe allein stellen konnte, wird am Donnerstag (21. April) fällig. Bis dahin soll das Justizministerium Chats zwischen Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern liefern, andernfalls könnte die ÖVP den Verfassungsgerichtshof (VfGH) einschalten.

Justizministerium widerspricht Hanger

Aus Sicht des Justizministeriums stellt sich die Sache ein wenig anders dar, denn die Anträge der ÖVP seien Gegenstand eines Konsultationsverfahrens. Dieses werde vom Vorsitzenden des U-Ausschusses – also Wolfgang Sobotka (ÖVP) – mit dem Justizministerium unter Einbindung der Fraktionen geführt. Mehrere Gespräche hätten bereits stattgefunden. Beim letzten Termin habe der Vorsitzende abschließend festgehalten, dass sich die Referenten der Fraktionen um eine Lösung bemühen sollen.

"Das Justizministerium wurde bislang nicht darüber informiert, ob sich der Untersuchungsausschuss auf eine Vorgehensweise bezüglich der Reihung der Auswertung einigen konnte", hieß es. "Selbstverständlich sind wir weiter bemüht, den Verlangen auf Chatauswertung nachzukommen. Dafür muss der Untersuchungsausschuss eine Reihenfolge der Auswertung vorgeben, da die gegenständlichen Verlangen eine Auswertung von mehreren hunderttausend Chats betreffen. Dies ist bisher nicht erfolgt."

Auch die anderen Fraktionen verweisen darauf, dass es auch andere Verlangen auf Aktenlieferung gebe, die bereits vor jenem der Volkspartei eingebracht wurden. ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger will davon nichts wissen. Auch andere Ministerien seien der Verpflichtung zur Aktenvorlage nachgekommen, und zwar mit allem, was "abstrakt relevant" sein könnte, wie der VfGH ja entschieden habe, meinte er. Es gehe um 1.800 Chats mit SPÖ-Verantwortungsträgern, die "sicher relevant für den Untersuchungsgegenstand" seien.

Ex-Korruptionsstaatsanwältin als Auskunftsperson

In einer zweiten – für die ÖVP wichtigen – Causa ist man sich ebenfalls uneins, nämlich bei der angeblichen Informationsweitergabe des BVT-Staatsschützers Egisto Ott an Abgeordnete. Die ÖVP will nun die Akten der Staatsanwaltschaft. Die Argumentation aus dem Justizministerium lautet laut "Kurier", dass diese Akten nicht im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stünden. Auch hier hat die ÖVP einen Fristsetzungsantrag eingebracht.

Im U-Ausschuss selbst, der am Mittwoch und Donnerstag tagt, geht es um eine weitere Episode im Streit heimischer Ermittlungsbehörden: Als Auskunftsperson kommt Linda Poppenwimmer, jene zur Zeit karenzierte Korruptionsstaatsanwältin, die ausgerechnet bei jener Anwaltskanzlei andockte, die auch ÖVP-Vertreter zu ihrer Klientel zählt. Mit Clemens-Wolfgang Niedrist wird zudem der Kabinettschef im Finanzministerium erwartet, der auch schon unter Gernot Blümel (ÖVP) im Amt war. (APA, 19.4.2022)