Sky verteidigt seine Rechte für TV-Übertragungen regelmäßig auch vor Gericht.

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Der Markt für Sportübertragungen ist heiß umkämpft: Wer die Exklusivrechte eines Events erwirbt und dafür hohe Beträge bezahlt, sieht es ungern, wenn Privatpersonen oder Gasthäuser illegale Streams nutzen. Der Pay-TV-Anbieter Sky geht daher regelmäßig gegen Lokalbetreiber vor – und das durchwegs mit Erfolg.

Wie ein aktueller Fall vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zeigt, ist die Rechtslage aber nicht immer eindeutig: Sky klagte ein Linzer Gasthaus, das einen bosnischen Sender übertrug, der laut dem Lokalbesitzer auch im EU-Land Kroatien abrufbar ist. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit dürfe der Kanal deshalb auch in Österreich gezeigt werden. Der OGH sieht das jedoch anders. (OGH 25.1.2022, 4 Ob 219/21s)

Exklusivrechte

Sky hat in Österreich – mittlerweile gemeinsam mit Dazn – das exklusive Recht an der Übertragung von Spielen der Uefa Champions League. Das gilt auch für öffentlich zugängliche Lokale wie Bars und Restaurants. Das Unternehmen geht daher jährlich in hunderten Fällen gegen illegale Ausstrahlungen vor. Im Fall des Linzer Gasthauses, das über das Internet einen bosnischen Sender zeigte, zog sich das Verfahren jedoch bis zum Obersten Gerichtshof.

Der bosnische Betreiber des Senders Novasports hatte mit der Uefa einen Vertrag abgeschlossen, wonach der Sender berechtigt ist, die Spiele der Champions League in Bosnien-Herzegowina auszustrahlen bzw. im Internet als Livestream zu übertragen. Eine Lizenz für Österreich hatte er nicht. Der Besitzer des Lokals argumentierte allerdings damit, dass Novasports auch im EU-Land Kroatien abrufbar sei. Wäre die öffentliche Wiedergabe in Österreich verboten, läge daher eine unerlaubte Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit vor.

Keine Abschottung

Vor dem Landesgericht Linz und dem Oberlandesgericht Linz bekam der Lokalbesitzer zunächst recht. Der Oberste Gerichtshof beurteilte den Fall jedoch anders: Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union sind zwar grundsätzlich verboten, was auch für die Übertragung von TV-Sendungen gelte. Laut dem Europäischen Gerichtshof können Exklusivrechte für bestimmte Länder aber erlaubt sein.

Voraussetzung ist, dass der Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern nicht völlig ausgeschaltet wird und nationale Märkte nicht abgeschottet werden. Beides hätte der Lokalbetreiber jedoch nachweisen müssen – was ihm aus Sicht der Höchstrichterinnen und Höchstrichter nicht gelang.

Zahlreiche Verfahren

Laut dem Rechtsanwalt Andreas Manak strengt Sky im Jahr zwischen 100 und 150 derartige Verfahren gegen Gastwirte und Wettbüros an. Das Unternehmen führt regelmäßig Kontrollen in ganz Österreich durch. Werden dabei illegale öffentliche Aufführungen entdeckt, bietet Sky einen Vertragsabschluss an. "Wenn jemand nach der Kontrolle für mindestens zwölf Monate einen Vertrag abschließt, kommt er mit einer geringen Geldbuße davon", sagt Manak. (Jakob Pflügl, 21.4.2022)