FPÖ-Chef Herbert Kickl während eines Landesparteitags.

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Wien – FPÖ-Chef Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die im Zuge seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 6. März 2021 in Wien verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Wien gab der Beschwerde recht, das Verfahren wurde eingestellt.

Mindestabstand und Maske

Kickl war laut dem der APA vorliegenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorgeworfen worden, dass er den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Dem Straferkenntnis lag eine Anzeige der Polizei zugrunde, die Strafe betrug in Summe 231 Euro.

Durst

Kickl legte dagegen Beschwerde ein. Er gab unter anderem an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sei, den Abstand einzuhalten – insbesondere wegen Polizeiabsperrungen. Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei das zum Zweck des Wassertrinkens geschehen. Außerdem habe er vor Ort nicht von der Anzeige erfahren, sondern erst im Nachhinein – im Zuge des Auslieferungsersuchens an den Immunitätsausschuss des Nationalrats.

Nach der Mitte Jänner erfolgten Verhandlung hob das Wiener Verwaltungsgericht die Strafe auf – begründet wurde das vor allem damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt und -ort mit Sicherheit habe festgestellt werden können. Denn der anzeigenden Polizist habe sich nicht an den genauen Tatzeitpunkt erinnern können, die Anzeige sei erst rund fünf Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden. Auch sei als "Tatort" lediglich "1010, Burgring" vermerkt worden. "In dubio pro reo in Verbindung mit der Gefahr einer möglichen Doppelbestrafung war das Verfahren einzustellen." Aufgrund dieser rechtlichen Beurteilung erübrige sich ein Eingehen auf die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen.

Angaben glaubwürdig

Kickl habe die Maske überdies nur abgesetzt, um Flüssigkeit zu sich zu nehmen, schreibt das Gericht. Die entsprechenden Angaben seien glaubwürdig, sie seien durch vorgelegte Videos und Fotos untermauert worden. Und: "Aufgrund der vielen Demonstrationsteilnehmer war es ihm nicht immer möglich, den gesetzlichen Abstand von zwei Metern einzuhalten, dies insbesondere vor der polizeilichen Absperrung", schreibt das Gericht. FPÖ-Anwalt Christoph Völk erklärte es, damit seien alle Verfahren im Zusammenhang mit Teilnahmen Kickls an Corona-Demonstrationen beendet. (APA, 21.4.2022)