Wien – Die Medienförderstelle RTR hat die Richtlinien für die neue, im ersten Jahr voraussichtlich 54 Millionen Euro umfassende Digitaltransformationsförderung veröffentlicht. Bis zu ein Drittel der Fördersumme geht demnach in eine allgemeine "Anreizförderung" für Printmedien (und ein Prozent davon an Volksgruppenmedien), zwei Drittel in Projektförderungen für Print und Rundfunk.

Ansuchen bis 22. August 2022

Medienunternehmen haben für Förderansuchen im Startjahr 2022 bis 22. August Zeit, dann sind Anträge jeweils bis 15. Dezember einzubringen.

Für klassische Medienunternehmen

Die Digitaltransformationsförderung ist eine zusätzliche Unterstützung, in diesem Fall für bestehende, klassische Medien auf dem Weg in die Digitalisierung. Gefördert werden journalistische, organisatorische und medienwirtschaftliche Bereiche vom Datenjournalismus bis zu Content-Management-Systemen, Workflows und digitalem Vertrieb.

Pro Förderungswerber gibt es insgesamt maximal 1,75 Millionen Euro Digitaltransformationsförderung pro Jahr und höchstens 750.000 Euro Projektförderung. In einem Unternehmensverbund liegt die Projektfördergrenze bei 1,5 Millionen pro Jahr.

18 Millionen für allgemeine Anreizförderung

Die allgemeine Anreizförderung umfasst damit im Startjahr 2022 bis zu 18 Millionen Euro. Ein Prozent davon, 180.000 Euro, reservieren die Richtlinien für Volksgruppenmedien.

Die Anreizförderung gibt es für "nicht bloß lokale" Tages-, Wochen- und Monatszeitungen, sie bemisst sich nach Umsatz im Digitalbereich, Reichweite, Auflage, dem dem redaktionellen Bereich zugeordneten Personalstand der Tages- oder Wochenzeitung des Förderungswerbers oder der Förderungswerberin, im vorangegangenen Jahr erhaltenen Fördermitteln (inklusive etwa der Presseförderung).

50 Prozent der Anreizförderung bemessen sich nach den Umsätzen der Förderungswerberin im Digitalbereich – ohne Onlinewerbung berechnet, also insbesondere Abo-, Paid- und andere Einnahmen von Userinnen und Usern. Obergrenze: bis zu 500.000 Euro Förderung pro Jahr nach diesem Kriterium.

40 Prozent der Anreizförderung werden bemessen anhand der "Gesamtauflage addiert mit der Gesamtreichweite hochgerechnet auf ein Kalenderjahr". Das Kriterium begünstigt auflagen- und reichweitenstarke Printmedien – allerdings mit einer Obergrenze von 500.000 Euro Förderung aus diesem Kriterium.

Zehn Prozent der Anreizförderung bemessen sich nach der Zahl der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nach Journalistinnen- oder "vergleichbaren" Kollektivverträgen und zumindest "marktüblichen" Gehältern.

36 Millionen für Projekte

Bis zu 36 Millionen Euro Projektförderung gibt es im ersten Jahr der Digitaltransformationsförderung. Davon sehen die RTR-Richtlinien 72,5 Prozent, also bei voller Ausschöpfung dieser Förderung rund 26 Millionen Euro, für Projekte zur "digitalen Transformation" vor – aufgeteilt auf rund 18,3 Millionen für Printmedien und 7,8 Millionen für (privaten) Rundfunk.

Projekte für digitale Transformation müssen mindestens 100.000 Euro förderbares Projektvolumen vorweisen, bis zu 50 Prozent können gefördert werden.

Für Projekte im Digitaljournalismus sind 12,5 Prozent – rund 2,9 Millionen Euro – der gesamten Projektförderung reserviert, ebenfalls aufgeteilt 70 Prozent für Print, 30 Prozent für Rundfunk.

Jugendschutz und Barrierefreiheit widmen die Richtlinien 15 Prozent der Projektförderung, also 5,4 Millionen Euro. Sie ordnen die Richtlinien zu 80 Prozent dem Rundfunk und zu 20 Prozent Print zu.

Förderansuchen für Projekte zur digitalen Transformation haben förderbare Kosten pro Projekt in Höhe von zumindest EUR 100.000 aufzuweisen.

Werden Fördermittel in bestimmten Töpfen nicht ausgeschöpft, gehen sie in eine Rücklage für das folgende Jahr. Kumulation der Förderung mit anderen Förderungen ist teilweise eingeschränkt, nicht jedoch mit Presse- und Publizistikförderung.

Neue RTR-Chefin könnte vergeben

Die Richtlinien wurden kurz vor Bewerbungsschluss für die neue RTR-Geschäftsführerin oder den neuen Geschäftsführer für den Medienbereich der Medienförderstelle veröffentlicht. Die Ausschreibung für den Job wurde mit 24. März für einen Monat veröffentlicht.

Wenn die Medienministerin die Funktion rechtzeitig besetzt und der oder die Neue seinen oder ihren Job etwa mit September antritt, könnte gleich als erste Aufgabe die rasche Vergabe von bis zu 54 Millionen Euro Digitaltransformationsförderung anstehen. (fid, 22.4.2022)