Andreas Ottenschläger für die ÖVP und Sigrid Maurer für die Grünen haben den Koalitionsentwurf für ein neues Parteiengesetz verhandelt.

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Wien – Mit Blick auf die Vorgänge in Vorarlberg rund um Inseratenkeilerei des dortigen ÖVP-Wirtschaftsbunds hat das geplante neue Parteiengesetz eine besondere Bedeutung. Die Regierungsparteien bringen nun den Entwurf, den sie bereits vor zwei Monaten vorgelegt haben, am Mittwoch im Nationalratsplenum ein. Damit geht die Neuregelung der Parteienfinanzierung in parlamentarische Begutachtung, Fachleute und Institutionen können dann Stellungnahmen abgeben. Parallel werden die Gespräche mit den Oppositionsparteien fortgesetzt.

Laut Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer ist der angepeilte Beschluss vor dem Sommer "gesichert". ÖVP-Chefverhandler Andreas Ottenschläger hofft auf breiten Konsens aller Parteien für die vorgelegten "guten Lösungsvorschläge". Der Entwurf enthält einige Verfassungsbestimmungen, somit muss die SPÖ oder die FPÖ zustimmen.

Regierung in Verzug

ÖVP und Grüne haben die Modernisierung der Parteienfinanzierung schon im Regierungsprogramm versprochen, sind aber derartig in Verzug geraten, dass Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Herbst ein eigenes Modell vorlegte. Im Februar präsentierte die Koalition dann doch einen Entwurf. Es gab auch schon Gespräche mit der Opposition.

Die wichtigsten Gesetzesinhalte: Die Kontrolle durch den Rechnungshof wird ausgebaut, er bekommt bei begründetem Verdacht Einsicht in die Belege der Parteien und, wenn nötig, auch die Möglichkeit zur Einschau bzw. Prüfung vor Ort. Außerdem soll es einen eigenen Wahlwerbungsbericht binnen sechs Monaten nach der Wahl geben.

Die Erfassung von den Parteien nahestehenden Organisationen wird erweitert, deutlich verschärft werden die Sanktionen etwa bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Das Spenden-Meldesystem soll transparenter werden, Namen der Geber (und Summen) werden ab Zuwendungen von 500 Euro genannt. Das Spendenverbot wird auf alle Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ausgedehnt.

Strengere Regeln für Inserat

Momentan besonders brisant ist auch, dass die Ausweispflichten für Inserateneinnahmen durch Anzeigen in Parteizeitungen verschärft werden: Künftig gilt die verpflichtende Offenlegung von Inseraten über 2500 Euro auch, wenn das Medium von einer parteinahen Organisation oder einem Personenkomitee herausgegeben wird. In Wahlkampfzeiten muss bei jeder entgeltlichen Einschaltung mit Politikbezug angegeben werden, wer das Inserat finanziert hat. (nim, APA, 24.4.2022)