Wien – Der Presserat hat die "Ischler Woche" für verdeckte politische Werbung gerügt. Drei Beiträge in der Ausgabe vom 15. September des Vorjahres verstießen gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahmen) des Ehrenkodex für die österreichische Presse, befand der Senat 1 des Selbstkontrollorgans. In den Beiträgen wurden politische Missstände in Bad Ischl thematisiert, wobei allesamt die gegenwärtige Ischler Bürgermeisterin zu verantworten haben solle.

Wie sich herausstellte, wurden die Beiträge von einem damaligen Herausforderer für das Bürgermeisteramt als Werbung geschalten. Das Schriftbild und die Aufmachung deuteten jedoch nicht darauf hin, meinten zwei Leserinnen gegenüber dem Presserat, was dieser auch bestätigte. Die Leserinnen und Leser seien in die Irre geführt worden, wurde in einer Aussendung festgehalten. Zudem sei die unzureichende Kennzeichnung auch aus demokratiepolitischer Sicht bedenklich, da es sich um Werbeeinschaltungen eines Bürgermeister-Kandidaten während eines Wahlkampfs handelte und die Beiträge dazu dienen sollten, die Wählerinnen und Wähler mit einem vermeintlich unabhängigen Beitrag zu beeinflussen.

Die Medieninhaberin räumte im Verfahren ein, dass die Unterscheidbarkeit möglicherweise unzureichend gewesen sei. Deshalb kennzeichne die Wochenzeitung seither Einschaltungen mit dem Wort "Anzeige", was vom Presserat auch begrüßt wird. (APA, 25.4.2022)