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Fast zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie in ihrer aktuellen Position zufriedener wären, wenn sie weitere Wachstumsmöglichkeiten hätten.

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Ein gutes Gehalt, Sinn im Job und Entwicklungsmöglichkeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter an einen Arbeitgeber. Jede fünfte angestellte Person bewertet ihre Weiterbildungsmöglichkeiten im Job jedoch als unzureichend. Weitere 58 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sehen in ihrem Unternehmen Verbesserungsbedarf.

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentativen Umfrage der E-Learning-Plattform Good Habitz. Insgesamt wurde die Befragung in 14 Ländern durchgeführt und 13.615 Personen zu ihrer Einschätzung der Förderung im Unternehmen befragt. In Österreich nahmen rund 1.000 Personen an der Umfrage teil.

Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Befragten gab an, dass Weiterbildungsmöglichkeiten für sie eine wichtige Voraussetzung für die Jobzufriedenheit sind. Das beziehe sich laut der Befragung aber nicht nur auf professionelle Kompetenzen, sondern auch auf persönliches Wachstum. Darüber hinaus haben knapp zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) angegeben, dass sie in ihrer aktuellen Position zufriedener wären, wenn sie weitere Wachstumsmöglichkeiten hätten.

Online statt Präsenz

Gleichzeitig macht die Studie deutlich, wie wichtig adäquate Kurse für die Förderung von Mitarbeitenden sind. 38 Prozent der Österreicher bevorzugen – nicht zuletzt wegen Corona – E-Learning. Damit ist es derzeit beliebter als das klassische Präsenzlernen mit nur 24 Prozent. Zudem wird das digitale Lernen von 68 Prozent der befragten Personen als hilfreich bei der persönlichen Weiterentwicklung innerhalb eines Unternehmens wahrgenommen.

Die Umfrage macht deutlich, dass nicht alle Firmen ihrem Personal individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten. Mit Blick auf die hohe Wechselbereitschaft unter Beschäftigten brauche es laut Roel Koppens, Regional Director DACH bei Good Habitz, persönliche Weiterbildungsstrategien, um zu verhindern, dass Arbeitskräfte ihr Unternehmen verlassen. (red, 27.4.2022)