Es war absehbar, nun ist es aber offiziell: Die Causa Wirtschaftsbund wird strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Am Mittwoch wurden bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch Strafanzeigen der Finanz eingebracht, wie am Abend bestätigt wurde. Die Selbstanzeige, die der Wirtschaftsbund einbrachte, dürfte das für die Beurteilung zuständige Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, dabei als nicht wirksam beurteilt haben. Eine strafmildernde Beurteilung wäre dann ausgeschlossen.
Um welche Steuerfragen es geht
Zum konkreten Inhalt der Anzeigen macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Nur so viel: Ermittelt werde wegen Abgabenhinterziehung gegen mehrere Personen, auch gegen den Wirtschaftsbund als Verein.
Was die nicht gezahlten Steuern betrifft geht dabei um zweierlei: Aus den der Dokumenten der Finanzprüfer geht einerseits hervor, dass zwischen 2016 und 2021 rund 4,5 Millionen Euro über Inserate im Mitgliedermagazin "Vorarlberger Wirtschaft" eingenommen wurden. Der Gewinn liegt laut Schätzung der Prüfer bei 1,4 Millionen Euro, "welche der Körperschaftssteuer unterliegen". Das wären laut Berechnung der Prüfer dann rund 342.000 Euro. Auch Umsatzsteuer wurde nie bezahlt. Dieser Betrag dürfte sich auf rund 746.000 Euro belaufen.
Zweitens geht es um die Zuwendungen an die ÖVP. Auch hier wären Abgaben fällig gewesen – und zwar in der Höhe von 15 Prozent. Die Prüfer gehen hier von Zahlungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Euro aus, während die ÖVP hier immer von 900.000 Euro spricht. Mit den 1,5 Millionen würden die fälligen Abgaben 226.000 Euro betragen. Insgesamt kommt man so auf eine Summe von 1,3 Millionen Euro, die der Wirtschaftsbund dem Finanzamt schuldig sein soll.
Welche Strafen möglich sind
Beim Delikt der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung bemisst sich die Geldstrafe am Hinterziehungsbetrag – in dem Fall die rund 1,3 Millionen Euro – und kann dann bis zum Doppelten davon gehen. Außerdem ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren möglich. Die Fragen nach dem Vorsatz ist vor Gericht zu klären. Hier muss erörtert werden, ob es einen entschuldbaren Irrtum seitens des Steuerpflichtigen gab. Wenn das nicht der Fall ist, gilt man laut entsprechendem Gesetz grundsätzlich schon als strafbar. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In der vom Wirtschaftsbund abgegebenen Selbstanzeige hieß es, man habe eine neue Rechtslage übersehen. Namentlich genannt werden nicht nur die beiden ehemaligen Geschäftsführer Jürgen Kessler und Walter Natter und der ebenfalls zurückgetretene Obmann Hans-Peter Metzler, sondern auch der Steuerberater des Wirtschaftsbunds (mittlerweile ist eine neue Kanzlei für die ÖVP-Teilorganisation tätig) und der derzeitige, sowie der ehemalige Finanzreferent. Es sind dies der Geschäftsführer des Fruchtsaftherstellers Jürgen Rauch und sein Vater.
Auch Anzeigen abseits des Finanzstrafrechts möglich
Die Causa dreht sich allerdings nicht nur um Steuerfragen, auch der Verdacht auf Geldwäsche steht im Raum. Es soll also rund um die ÖVP Vorarlberg zum Einschleusen von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Wirtschaftskreislauf gekommen sein. Die sogenannte Vortat wäre dann die Steuerhinterziehung.
Die Betriebsprüfung offenbart jedenfalls chaotische Zustände in der Buchhaltung der ÖVP-Organisation. So gibt es beispielsweise dokumentierte Bar-Auszahlungen an das Rote Kreuz, Belege dafür, dass sie dort ankamen, fehlen aber. Vom Roten Kreuz selber hieß es, man habe nie Geld vom Wirtschaftsbund erhalten.
Anonyme Anzeige gegen Kessler
Außerdem bedienten sich die beiden ehemaligen Direktoren des Wirtschaftsbund persönlich am Reichtum der Organisation: Bei Walter Natter geht es um 24.000 Euro, die in eine Lebensversicherung geflossen sein könnten und ein quasi geschenktes Auto, bei Jürgen Kessler um ein zinsloses Darlehen, das der Wirtschaftsbund zu sehr lockeren bzw. großteils nicht genau definierten Kriterien gewährte. Außerdem gibt es Berichte von Unternehmern dazu, dass für die Inseratenschaltung im Magazin des Wirtschaftsbunds Druck ausgeübt wurde.
Neben den Anzeigen der Finanz liegt der Staatsanwaltschaft Feldkirch auch eine anonyme Anzeige gegen Jürgen Kessler vor, die nun geprüft werde. (Lara Hagen, 28.4.2022)