Die Spirale sei in manchen Fällen abgebrochen und habe dadurch Schmerzen und teilweise ungewollte Schwangerschaften verursacht. (Symbolbild)

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Fürstenfeld – Im Prozess um eine defekte Verhütungsspirale der spanischen Firma Eurogine am Bezirksgericht Fürstenfeld in der Steiermark ist ein schriftliches Urteil ergangen. Das Gericht geht darin von einem Produktfehler im Sinn des Produkthaftungsgesetzes aus. Es befand, dass der Hersteller der Klägerin gegenüber für ihren Schaden haftet. Das sei unabhängig vom Verschulden der Firma, teilte Gerichtssprecher Friedrich Moshammer der APA mit. Die Firma kann binnen vier Wochen Berufung einlegen.

Über die Höhe der zuerkannten Summe gab es keine Angaben, da es sich bei dem Schaden, den die Klägerin davongetragen habe, um eine individuelle, höchstpersönliche Angelegenheit handle. Es handelt sich bei dem Fall um einen Musterprozess, den der Verbraucherschutzverein (VSV) betreut. Gegen Eurogine hat der VSV eine Sammelklage von rund 750 Frauen eingebracht.

Plastikstücke blieben im Körper zurück

Zur Klage ist es gekommen, weil es in den vergangenen Jahren mehrmals Probleme mit der Kupferspirale gegeben hatte. In einigen Fällen brachen die Arme des T-förmigen Plastikstücks ab und blieben im Körper. Die betroffenen Frauen bekamen dadurch Schmerzen, teilweise soll es auch zu ungewollten Schwangerschaften gekommen sein.

Eine der betroffenen Frauen schilderte in dem Verfahren ausführlich ihre Beschwerden und die unangenehmen Folgen durch die abgebrochene Spirale. Mehrere Gutachten, darunter ein gynäkologisches und ein medizintechnisches, wurden zur Abklärung des Sachverhalts beigezogen. Der Prozess endete im Februar, das Urteil erging nun schriftlich. (APA, red, 29.4.2022)