"Wenn es da einen Fehler gegeben hat und wenn die Steuer nachzuzahlen ist, dann ist sie nachzuzahlen. Aber man soll aufhören, das zu kriminalisieren."

Diese eigenwillige Rechtsansicht stammt vom Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP). Es geht da um so eine Sache mit Inseraten für die Wirtschaftsbundzeitung, die Unternehmen, äh, abgerungen und dann nicht versteuert wurden.

Nationalratspräsident Sobotka (ÖVP) äußert eigenwillige Rechtsansichten.
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Wird das Antikorruptionsvolksbegehren, dessen Eintragungsfrist nächste Woche beginnt, solche Mentalitäten an höchster Staatsstelle verändern, vielleicht sogar ahnden können?

Immerhin läuft das Begehren unter dem Motto "Machtmissbrauch verhindern". Eine Aussage wie die von Sobotka ist Aufforderung zur Bagatellisierung von Machtmissbrauch. Die Proponenten des Volksbegehrens, durch die Bank honorige Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens – u. a. Irmgard Griss, Franz Fischler, Heinz Fischer, Christina Jilek, Heide Schmidt, Heinz Mayer –, haben eine Liste mit 72 Verbesserungsvorschlägen, zum Teil juristisch ausformuliert, erstellt (antikorruptionsbegehren.at).

Irmgard Griss sagte dazu, es sei "eigentlich selbstverständlich, dass anständige Menschen in der Politik sind, die Gerichte unabhängig, Staatsanwälte keine politische Weisungsspitze haben, Medien unabhängig berichten ..."

Ist aber nicht so – und deswegen kann jeder unterschreiben, dem halbwegs saubere Verhältnisse ein Anliegen sind. (Hans Rauscher, 30.4.2022)