In Italien, Frankreich und Finnland gelten bereits verpflichtende Herkunftsbezeichnungen für bestimmte Zutaten.

Wien – Die Regierung hat sich auf die Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel geeinigt. Ziel sei, dass diese mit kommendem Jahr in Kraft tritt, teilten Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) am Samstag der "Kronen Zeitung" via Aussendung mit. Lebensmittelhersteller müssen dann auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmittel die Herkunft angeben.

Vorgesehen sein soll die Kennzeichnung der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier. Eine Primärzutat ist eine Zutat mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent. Oder es ist die Zutat, die Verbraucher mit einem Lebensmittel verbinden. Bei Eierbiskotten müsse beispielsweise die Herkunft der Eier angegeben werden. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Bei Milch zählt, wo das Tier gemolken wurde. Und bei Eiern ist wichtig, wo das Ei gelegt wurde. Als Beispiele nannte die Regierung Wurstwaren, Käse und Mayonnaisen.

Auch öffentliche Kantinen müssen Herkunft angeben

Doch nicht nur Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen die Herkunft von Lebensmitteln angeben. Auch von öffentlicher Hand beauftragte Gemeinschaftsverpfleger werden verpflichtet. Zum Beispiel müssen Krankenhauskantinen die Herkünfte mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.

Die verpflichtende Herkunftsbezeichnung war bereits im Regierungsprogramm als Vorhaben verankert. Das Landwirtschaftsministerium habe diesbezüglich gemeinsam mit dem zuständigen Gesundheitsministerium, dem Wirtschaftsministerium wie auch mit Verfassungs- und Europarechtsexperten an der Umsetzung gearbeitet, hieß es am Samstag. Nun gehen die beiden finalen Verordnungen zur Begutachtung an die Europäische Kommission.

Ähnliche Regelungen in Frankreich, Italien und Finnland

Mit der Maßnahme wäre Österreich in der Europäischen Union kein Einzelgänger. In Frankreich braucht Fleisch in Kantinen eine Herkunftsbezeichnung. In Italien müssen Produkte, die Tomaten, Milch oder Reis enthalten angeben wo die einzelnen Zutaten herkommen. In Finnland gilt die selbe Verordnung für Gemeinschaftsverpfleger bei Fleisch und Milch.

Bundeskanzler Nehammer sieht im Vorhaben nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch die Endverbraucher als Profiteure. "Vollständige Transparenz" bei Lebensmitteln sei nun bald gegeben, sagte Köstinger. Der Präsident der Landwirtschaftskammer (LKÖ), Josef Moosbrugger, sah einen "längst fälligen Schritt" und "eine wichtige Basis für ein rot-weiß-rotes Konsumbekenntnis und damit für mehr Regionalität am Teller".

Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich forderte zusätzlich zur von der Regierung geplante Kennzeichnungspflicht die explizite Ausweitung auf alle Bereiche der Gemeinschaftsverpflegung inklusive der Gastronomie. "Die Menschen haben ein Recht zu wissen, woher ihre Lebensmittel kommen – nicht nur im Supermarkt-Regal, sondern auch im Gasthaus muss klar erkennbar sein, welchen Weg das Essen hinter sich hat", sagte Volker Hollenstein, Politischer Leiter des WWF Österreich, in einer ersten Reaktion. (APA, red, 30.4.2022)