Bei Firmengründungen brauche es aus gutem Grund auch künftig Notare, sagt Notariatspräsident Michael Umfahrer.

Foto: ÖNK/R.Tanzer

Die Entwicklungen in Ungarn und Polen, wo rechtskonservative Regierungen die Justiz an die Kandare nehmen, haben das Thema Rechtsstaatlichkeit in der EU in den Mittelpunkt gerückt; auch in Österreich wurde nach den Angriffen von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf die Staatsanwaltschaft über rechtsstaatliche Mängel diskutiert.

Diese Kritik hält Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, für überzogen. Die Unabhängigkeit der Gerichte und die Qualität der Rechtsprechung sei international unbestritten, sagt er im STANDARD-Gespräch. Problematisch seien nur die wohlbekannten Streitigkeiten innerhalb des Justizapparats.

Qualität der Justiz

Zur Qualität der heimischen Justiz würden auch die Notare viel beitragen, indem sie zivile Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld vermeiden helfen, für Interessenausgleich sorgen oder Konflikte einer einvernehmlichen Lösung zuführen, sagt Umfahrer. Damit würden die Gerichte entlastet und Kosten gesenkt werden. "Wir sorgen mit unserem Beitrag dafür, dass das System funktioniert." Um diese Rolle hervorzuheben, sei der alljährliche Notarentag in Salzburg vergangene Woche dem Thema Rechtsstaatlichkeit gewidmet worden.

Für Unternehmen spielen Notare vor allem bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen eine Rolle, für das Volk bei Erbschaften und Immobiliengeschäften. Diese Rolle ist nicht unumstritten; aus der Wirtschaft werden regelmäßig Stimmen zur Abschaffung der Notariatspflicht laut. Derzeit geht es um die neue Gesellschaftsform Flexkap, die Start-ups die Gründung erleichtern soll.

Notar für Gründung wichtig

Laut Umfahrer seien die Wünsche der Gründer im aktuellen Entwurf weitgehend berücksichtigt. "Aber jetzt wird moniert, dass all das nicht weit genug geht, und verschwiegen, was alles kein Problem darstellt", klagt er.

So sei auch die Kritik, dass ausländische Investoren extra zu einem Notar nach Österreich reisen müssten, dank der neuen Möglichkeit der Online-Beurkundung unberechtigt. Auch für formlose Mitarbeiterbeteiligungen brauche man keinen Notar.

Für die Gründung selbst dürfe man auf den Notar aber schon deshalb nicht verzichten, weil ab 1. Juli das Firmenbuch – wie zuvor das Grundbuch – auf eine strukturierte Eingabe umgestellt wird. Diese beschleunige das Verfahren verlange aber spezialisiertes Wissen. "Ohne Beteiligung des Notars wird das nicht funktionieren", sagt Umfahrer. Und dessen Kosten seien meist viel niedriger als die Anwaltshonorare. (Eric Frey, 2.5.2022)