Grünen-Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger, Bildungsminister Martin Polaschek und ÖVP-Studierendenbereichssprecher Nico Marchetti präsentierten gemeinsam die Eckpunkte der neuen Studienförderung – die mit zwei Gesetzesentwürfen rechtzeitig bis Herbst realisiert werden soll.

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Die Neos üben Kritik an der Vorgehensweise der Regierungsparteien bei der Reform des Studienförderungsgesetzes. Dieses soll ab September unter anderem höhere Förderbeiträge und eine längere Bezugsdauer bringen. Wie das politisch realisiert werden soll, stößt Neos-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre aber mehr als sauer auf. Sie spricht von einer "Verhöhnung des Parlaments" durch ÖVP und Grüne, einem "politischen Witz".

Was also ist passiert? Die Koalition will morgen, Dienstag, im Wissenschaftsausschuss über einen Initiativantrag der Regierungsparteien abstimmen beziehungsweise ihn beschließen, "obwohl zur selben Zeit noch ein Ministerialentwurf bis 9. Mai in 'Schnellbegutachtung' geschickt wurde", kritisiert Künsberg Sarre im STANDARD-Gespräch. "Es ist absolut unverständlich und ärgerlich, warum diese Novelle ohne richtige Begutachtung und ohne jede Diskussion durchgepeitscht wird. Gerade von den Grünen, die einen lebendigen Parlamentarismus immer eingefordert haben, hätte ich mir anderes erwartet. Es ist enttäuschend und ein weiteres Armutszeugnis, wie ÖVP und Grüne über die Volksvertretung drüberfahren."

Künsberg Sarre fordert daher: "Wir müssen endlich wieder zu einem normalen parlamentarischen Prozess zurück." Dieser sehe eine ausreichende Begutachtungsfrist für einen Ministerialentwurf vor, daran anschließend eine Regierungsvorlage, in die entsprechende Änderungen eingearbeitet werden, danach eine Behandlung im Ausschuss und schließlich die Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat.

Zu kurze Begutachtungsfrist, ja, aber gerechtfertigt

Die Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, gesteht zwar durchaus ein, "dass die Begutachtungsfrist kurz ist, zu kurz, das ist uns auch bewusst, aber uns war vor allem wichtig, dass die Änderungen schon im kommenden Wintersemester greifen und nicht erst ein halbes Studienjahr später". Darum, und weil es im Vorfeld koalitionsintern sehr lange Verhandlungen gegeben habe, nehme man die beschleunigte Vorgehensweise – oder, wie Blimlinger sagt, "diese etwas seltsame oder ungewohnte Konstruktion" – in Kauf.

Beide Anträge, der Initiativantrag von ÖVP und Grünen sowie Martin Polascheks Ministerialentwurf, seien "selbstverständlich identisch" – und die Einwendungen aus dem Begutachtungsverfahren würden natürlich "eingearbeitet". Die Inhalte wurden denn auch von Polaschek sowie Blimlinger und dem ÖVP-Verhandler Nico Marchetti, in seiner Partei Bereichssprecher für Studierende, in der vergangenen Woche gemeinsam präsentiert. Entscheidend für sie sei, betont Blimlinger, "dass es uns mit diesem Fristenlauf gelingt, den betroffenen Studierenden schon ab September die neue Studienbeihilfe auszahlen zu können".

Mehr Geld und längere Bezugszeit

Die neue Studienförderung wird dann plangemäß um 8,5 bis zwölf Prozent erhöht. Die Höchstbeihilfe liegt künftig bei 923 Euro pro Monat und damit etwas niedriger als die Mindestsicherung (978 Euro). Studierende dürfen aber vergleichsweise mehr dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Förderung zu riskieren (15.000 Euro pro Jahr). Außerdem wird die Altersgrenze für den Bezug um drei Jahre auf 33 beziehungsweise für berufstätige Studierende ("Selbsterhalter") auf 38 Jahre erhöht. Derzeit muss das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden.

Die jeweiligen Kriterien ändern sich nicht (zum Beispiel eigener Wohnsitz, höherer Beitrag für Studierende ab 24 beziehungsweise 27, Zuschlag für Kinder). Unverändert bleiben auch die Anspruchsvoraussetzungen wie soziale Förderungswürdigkeit (abgesehen von der höheren Einkommensgrenze), Studienerfolg (Erbringung einer bestimmten Studienleistung, maximal zwei Studienwechsel) und maximale Studiendauer (Regelstudienzeit plus ein Semester). (Lisa Nimmervoll, 2.5.2022)