Staplerfahrer, Kellermeister, Hallenverantwortliche und SB-Shop-Mitarbeiter sollen in die Bierdiebstähle bei der Grazer Brauerei Puntigam involviert gewesen sein.

Foto: Brau Union Österreich/Sepp Pail

Graz – Im Grazer Straflandesgericht hat am Montag ein ungewohntes Gedränge geherrscht: 23 Angeklagte und fast ebenso viele Anwälte mussten sich wegen jahrelanger Bierdiebstähle aus der Grazer Brauerei Puntigam einfinden. Die Beschuldigten sollen von Jänner 2009 bis November 2017 verkaufgeeignetes Bier als Bruchware deklariert und unter der Hand vertrieben haben. Dabei entstand laut Ankläger für die Brauerei ein Schaden von 1,7 Millionen Euro.

Durch anonyme Anzeigen aufgeflogen

Die Angeklagten waren ebenso wie die Anwälte auf je vier Sitzreihen verteilt. Neben gewerbsmäßigem schwerem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde ihnen teilweise Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßige Abgabenhinterziehung vorgeworfen.

Aufgeflogen war der jahrelange Getränkediebstahl durch anonyme Anzeigen, in denen Mitarbeitern unterstellt wurde, jahrelang Bier und alkoholfreie Getränke entwendet zu haben. Daraufhin forschte die Brauerei nach und entdeckte die groß angelegten und weitverzweigten Malversationen. 51 Verdächtige wurden ausgeforscht, 24 davon wurden schließlich angeklagt, einer davon fehlte zu Prozessbeginn krankheitsbedingt. Hauptbeteiligte waren zwei Kellermeister, Hallenverantwortliche und Mitarbeiter im Selbstbedienungsshop.

Die Diebstähle liefen über die sogenannte Bruchware, die vom Kellermeister überprüft und bestätigt werden musste. Die Beschuldigten sollen auf die Idee gekommen sein, jede Menge einwandfreies Bier als Bruchware auszuweisen. Da es bald schon nicht mehr um ein paar Kisten, sondern um ganze Paletten ging, war die Zusammenarbeit von mehreren Personen nötig. Bis hin zum Staplerfahrer machten sie mit, damit die Ware außer Haus gebracht und verkauft werden konnte, führte der Staatsanwalt aus. Einer der Haupttäter, der als "Organisationsdrehscheibe" tätig war und laut Ankläger "wegschauen musste", soll auch rund 50.000 Euro veruntreut haben. Er war als einziger von Anfang an geständig.

"Gibt kein `Lustig samma, Puntigamer`"

Der Richter ermahnte ausdrücklich alle Beschuldigten, sich die Sache mit dem Geständnis noch zu überlegen: "Hier gibt's nicht 'Lustig samma, Puntigamer', der einzige Milderungsgrund ist ein Geständnis. Und das gilt nur, bis der erste sein Flaschl öffnet und geständig ist, dann nicht mehr." Einige der Angeklagten werden sich laut ihren Verteidigern teilweise schuldig bekennen, andere eher nicht. "Es war jahrzehntelang gängige Praxis, Bruchware mit nach Hause zu nehmen", meinte eine Anwältin, und viel mehr wollen einige der Beschuldigten auch nicht gemacht haben. "Die angegebenen Mengen stimmen überhaupt nicht, nach dem Verfahren wird die Anklage hoffentlich zu Bruch gehen", betonte ein Verteidiger.

Der finanzstrafrechtliche Teil ist vorerst vom Tisch: Der Richter verkündete die Ausscheidung dieses Faktums, er möchte zunächst nur die strafrechtlichen Aspekte beleuchten. Dadurch muss einer der Angeklagten nur als Zeuge erscheinen und konnte vorerst heimgehen. Da ein weiterer krank ist, bleiben noch 22 mutmaßliche Bierdiebe übrig. Der Prozess wird am Dienstag um 9 Uhr mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt. (APA, 2.5.2022)