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Einmal die Sonne von Austerlitz durch die Augen des petit Caporal sehen: Reenactments historischer Schlachten wie hier 2019 in Tschechien wecken durchaus Zuschauerinteresse. Ein 41-Jähriger soll seine Rolle als SS-Mann aber übertrieben haben.

Foto: REUTERS / David W Cerny

Wien – Die lustigsten Menschen aller Zeiten nahmen im Jahr 1969 die im angloamerikanischen Raum sowie in Mittel- und Osteuropa beliebten sogenannten Reenactments historischer Ereignisse, oft Schlachten, auf die Schaufel. "Batley Townswomen's Guild Presents the Battle of Pearl Harbour" nannte Monty Python's Flying Circus den Sketch. In der Realität sehen solche Veranstaltungen natürlich ganz anders aus: Die Teilnehmer verkleiden sich mit Uniformen und Ausrüstung der jeweiligen Epoche und verbringen ein Wochenende damit, Krieg zu spielen.

Deshalb ist Herr K. aber nicht vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Eva Brandstetter. Die Staatsanwaltschaft hat den 41-Jährigen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung angeklagt, da er in einer mit diesen Reenactments zusammenhängenden Whatsapp-Gruppe gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll.

Ehemaliger Berufssoldat

Der Familienvater, der lange als Berufssoldat gearbeitet hat, gibt zwar zu, von August bis Dezember 2017 die inkriminierten Nachrichten gepostet zu haben, bekennt sich aber zur Verherrlichung der NS-Ideologie nicht schuldig. Er sei schon immer geschichtsinteressiert gewesen, erzählt er dem Gericht, irgendwann sei er im Internet über die in Tschechien, der Slowakei und teilweise Ungarn stattfindenden Reenactments gestolpert.

Nach seiner Darstellung werden die Onlineaktivitäten von Bewerbern ein halbes Jahr lang auf rechtsextreme Gesinnung hin beobachtet, ehe man erstmals an einer Veranstaltung teilnehmen darf. Vor Ort erhält man Uniformen und Waffen mit Platzpatronen, dann soll man ein Wochenende lang nachvollziehen können, wie es ist, Soldat zu sein.

"Kämpfe waren schon anstrengend"

"Was war der Sinn?", will eine Geschworene vom unbescholtenen Angeklagten wissen. "Puuuhhh – Geschichte live erleben", fasst K. es kurz zusammen. "Mein Großvater war im Krieg und hat immer viel davon erzählt, ich selbst war zwölf Jahre Soldat", meint er. Ihm sei es vor allem um das Erleben des Lagerlebens gegangen, am Feuer zu sitzen und Musik zu hören, behauptet er. Denn: "Die Kämpfe waren schon anstrengend", verrät er.

Er habe einen SS-Mann gespielt, genauso aber auch einen US-amerikanischen Soldaten, und habe an Mittelalter-Reenactments teilgenommen. In der Whatsapp-Gruppe mit neun Mitgliedern wurde er von einem anderen Teilnehmer allerdings unter "SS-Mann" abgespeichert, und dort postete er auch ein halbes Jahr lang Einschlägiges. Zum Beispiel ein Video von "SS marschiert im Feindesland – Das Lied der Waffen-SS" samt dem Kommentar "Mal was zur Motivation" und drei ausgestreckten rechten Händen. Auch die Aufnahme eines SS-Marsches aus dem Jahr 1936 teilte er, seine Grüße "Guten Morgen, Kameraden" oder "Mahlzeit, Kameraden" wurden stets von den Hand-Emojis abgeschlossen.

SS-Märsche für das Lagerfeuer

"Kamerad" sei für ihren Mandanten eine übliche Grußformel, argumentiert die Verteidigerin, die ausgestreckte Hand habe sie selbst schon einmal ihrer Tochter geschickt, ohne zu wissen, dass man das Symbol auch anders verstehen könnte. K. sagt, die Märsche habe er übermittelt, damit bei den Reenactments zeitgenössische Musik für die Zeit am Lagerfeuer verfügbar sei.

Außerdem habe der Angeklagte die Gruppe von selbst Ende 2017 verlassen, ein anderes Mitglied, das unbedingt in einer schwarzen SS-Uniform an einer Tanzveranstaltung in Prag teilnehmen wollte, sei bereits davor einstimmig ausgeschlossen worden, betont die Verteidigerin in ihrem Schlussplädoyer. "Ist das ein Nazi? Der diese Zeit verherrlichen will?", fragt sie die Laienrichterinnen und Laienrichter.

Die für ihr Urteil viel Zeit benötigen. Fast drei Stunden lang beraten die Laienrichterinnen und Laienrichter über die 15 Anklagepunkte. Am Ende sprechen sie K. für die beiden Musikstücke einstimmig schuldig. Sieben Nachrichten, die von einer winkenden Hand begleitet waren, bringen dem Angeklagten weitere Verurteilungen mit einer Stimmenmehrheit von 6:2 ein. Jene sechs Botschaften, auf denen nur Handflächen zu sehen waren, werden dagegen einstimmig freigesprochen. Die rechtskräftige Entscheidung: 15 Monate bedingte Haft. (Michael Möseneder, 2.5.2022)