Die allgemeine Impfpflicht in Deutschland ist Anfang April gescheitert, in Gesundheits- und Pflegeberufen bleibt sie.

Foto: imago images/photothek

Berlin – Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, "die sich uns anvertraut haben", sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. Zwei Offiziere der deutschen Luftwaffe haben gegen die Impfpflicht bei der Bundeswehr Beschwerden erhoben.

Allgemeine Impfpflicht gescheitert

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition. Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege.

Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift seit Mitte März. Aus den Ländern war Kritik an Unsicherheiten bei der Umsetzung laut geworden. Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Deutschen Bundestag hat die Debatte erneut Fahrt aufgenommen. Unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung der Teil-Impfpflicht.

Bundesverwaltungsgericht überprüft Impfpflicht bei Bundeswehr

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat sich unterdessen am Montag mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr befasst. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Wann ein Urteil fallen sollte, war am Abend noch nicht absehbar.

Die Beschwerden der Soldaten wurden vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich mündlich verhandelt. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz zuständig. Der Vorsitzende Richter betonte, dass eine Entscheidung wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelte. Insgesamt lägen dem Gericht ungefähr zehn Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.

Von Querdenkern gefeierte Sachverständige

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Die Anwälte der beiden Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei – insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Für die Verhandlung in Leipzig hatten sie als Sachverständige unter anderem die Professoren im Ruhestand Sucharit Bhakdi und Arne Burkhardt benannt. Bhakdi ist bereits von Anfang an mit unbelegten Behauptungen zur Covid-19-Pandemie und Aktivitäten im Umfeld der sogenannten "Querdenker"-Szene aufgefallen. Auch Burkhardt verbreitete bereits gemeinsam mit Bhakdi unbelegte Behauptungen zu Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19-Schutzimpfungen.

Mediziner der Bundeswehr betonten dagegen, dass sehr wohl auch bei Soldatinnen und Soldaten schwere Corona-Fälle aufgetreten seien und dass zudem Long Covid ein signifikantes Gesundheitsproblem sei. Impfnebenwirkungen seien dagegen nur sehr selten registriert worden. Die Impfung sei entscheidend, um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen. "Die Impfung reduziert das Übertragungsrisiko – nicht auf null, aber messbar", sagte Prof. Roman Wölfel vom Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr. (APA, 2.5.2022)