Der Wolf als Tier soll in Tirol mit Sendern bestückt werden, nicht ...

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... der Siegried Wolf, und schon gar nicht ...

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... der Armin Wolf.

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Innsbruck – In Tirol sollen Wölfe nun doch besendert werden – aber nur teilweise. Die Behörde folge einer Empfehlung des vom Land eingesetzten, unabhängigen Fachkuratoriums und werde nunmehr einen entsprechenden Bescheid erlassen, teilte das Büro des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters und Agrarlandesrates Josef Geisler (ÖVP) am Montag auf APA-Anfrage mit. "Es geht aber in keinster Weise darum, jedem Wolf einen Sender umzuhängen", betonte Geisler.

"Ist ein Glücksspiel"

Die sei "in der Praxis völlig unmöglich, und das gibt auch die FFH-Richtlinie (Flora-Flora-Habitat, Anm.) nicht her, die selbst eine Besenderung oder Vergrämung nur sehr eingeschränkt zulässt". Letztere Forderung vom Koalitionspartner Grüne in Person von Klubobmann Gebi Mair hatte vor einigen Wochen in Tirol für Aufsehen und großteils auch für Kritik gesorgt – unter anderem von Geisler und dem Jägerverband.

"Die Besenderung eines Wolfes ist – und das sagen alle Experten und Expertinnen – ein Glücksspiel. Aber wir lassen nichts unversucht. Mit einem dann bereits rechtskräftigen Bescheid wollen wir rasch eingreifen, wenn es aufgrund des Verhaltens eines Tieres angezeigt ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Raubtier die Scheu vor Menschen verliert oder sich eine Rudelbildung abzeichnen sollte", erklärte der Landeshauptmannstellvertreter. Er wies aber darauf hin, dass das unabhängige Kuratorium noch im vergangenen Herbst "das Besendern und Vergrämen von Großraubtieren, die nicht sesshaft sind", als aussichtslos beurteilt habe. Beim Besendern, das auch für Bären, Luchse und Goldschakale gilt, werden die Tiere aus möglichst naher Entfernung betäubt und anschließend mit einem Halsbandsender versehen.

Bescheid gilt für drei Jahre

Das fünfköpfige Fachkuratorium habe nunmehr empfohlen, "trotz aller Schwierigkeiten" Vorkehrungen für eine etwaige Besenderung oder Vergrämung der Raubtiere zu treffen, "indem fachlich geeignete Personen ermächtigt werden, diese Maßnahmen durchzuführen", erklärte der Landeshauptmannstellvertreter. Zuletzt hatten die "Tiroler Tageszeitung" sowie der ORF Tirol darüber berichtet. Der Bescheid soll laut Empfehlung des Fachkuratoriums für den Zeitraum von drei Jahren gelten.

In Tirol beherrscht das Thema Wolf wegen der vielen Schafsrisse regelmäßig die Schlagzeilen und lässt die Wogen hochgehen. Vor allem die Bauernschaft kritisierte beständig die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen. Um eine leichtere Entnahme bzw. Abschüsse von "Problemwölfen" zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli 2021 eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium "Wolf-Bär-Luchs" eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es sollte unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid.

Im Herbst 2021 lag schließlich ein konkreter Fall am Tapet. Das Fachkuratorium gab eine Empfehlung für einen Abschuss des "Problemwolfes" MATK118 aus. Die Landesregierung verabschiedete schließlich die dafür notwendige "Gefährdungsverordnung". Zu einem Abschuss kommt es erst dann, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden. Das Landesverwaltungsgericht in Tirol hob aber schließlich den Abschussbescheid des Landes für den "Problemwolf" nach Beschwerden von WWF und Ökobüro auf. (APA, 2.5.2022)