Seit April wird in Österreich deutlich weniger gegurgelt.

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Das Corona-Testsystem war bekanntlich schon einmal einfacher: Bis Anfang April konnte man sich anlasslos testen, auch wenn man sich innerhalb von Kontingenten bewegen musste. Diese Kontingente wurden auf fünf PCR-Tests pro Monat eingeschränkt – am empfindlichsten spürt das Wien, wo man sich zuvor acht Tests pro Woche abholen konnte. Und wo nun noch entsprechend viele Gurgeltests in Wohnungen herumliegen.

Nur: Mit dem Monat Mai kamen neue offene Fragen auf die Wienerinnen und Wiener zu. Zumindest auf jene, die noch alte Tests zu Hause haben und diese nun einsetzen wollen. Im April lief das noch reibungslos, da konnten fünf alte Tests im Rahmen des Kontingents weiterverwendet werden. Nun zeigt die Lead-Horizon-Anwendung aber vielen Benutzerinnen und Benutzern eine Fehlermeldung an, man solle sich bitte an den Support werden, weil man keine freien Testungen mehr zur Verfügung habe.

Das sei kein technisches Problem, heißt es von der Stadt Wien. Die Einstellung der Seite ziele darauf ab, dass man sich eben – so der eigentliche Plan der Bundesregierung – zum Monatsanfang fünf neue Tests holt und diese durchführt. Das bedeutet aber nicht, dass man alte Tests nun wegwerfen muss – man kann sich auch in der Lead-Horizon-Anwendung nur einen neuen Abholcode generieren, den man dann aber nicht einlösen muss. So können alte Tests weiterverwendet werden.

Quarantäne für Symptomatische

Aber eben nur fünf pro Monat – alles darüber hinaus ist nun Regeln unterworfen. Bekanntlich kann man nur noch dann mehr testen, wenn es dafür einen bestimmten Grund gibt: etwa wenn man in einer Flüchtlingsunterkunft lebt, wenn man eine Person in einem Pflegeheim besucht oder wenn man Symptome hat.

Wählt man die letztgenannte Option in der Lead-Horizon-Anwendung aus, so scheint da aber der Hinweis auf, dass man in Quarantäne muss, bis man das Testergebnis hat – ein Hinweis, den es so vor der Testumstellung noch nicht gab. Bei der Stadt Wien argumentiert man das so: Vorher habe man als Verdachtsfall 1450 anrufen müssen, um an einen behördlichen Test zu kommen, nun mache man sich eben selbst zum Verdachtsfall, indem man beim Gurgeltest angibt, dass man Symptome hat – folglich müsse man sich absondern.

Rechtlich haltbar sei das aber nicht, wie der Verfassungsjurist Peter Bußjäger sagt. Für die Absonderung einer Person brauche es einen Bescheid oder die Anordnung einer Behörde – ein Hinweis auf der Website von "Alles gurgelt" zähle da nicht dazu. Da könne es sich laut Bußjäger nur um eine Empfehlung handeln. Wer allerdings realistischen Grund zur Annahme hat, dass er oder sie infiziert ist, und dann hinausgeht und andere gefährdet, könnte sich damit im Strafrecht bewegen: Da gibt es den Tatbestand der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, auf den sogar Haftstrafen stehen können. (elas, 3.5.2022)