Anspruch auf eine einmalige finanzielle Unterstützungsleistung zur Sicherung des Wohnverhältnisses haben Personen mit Hauptwohnsitz und Wohnverhältnis in Österreich, die unter Covid-19-bedingten Mietschulden leiden.

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Die Pandemie macht gerade wieder ein bisschen Pause, doch für viele Mieterinnen und Mieter gehen die finanziellen Sorgen, entstanden durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, weiter – und jetzt kommen auch noch hohe Energiekosten dazu. Um Mieterinnen und Mieter in finanziellen Nöten zu unterstützen und Wohnungslosigkeit zu vermeiden, hat das Sozialministerium ein Sonderbudget von 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Beratung und Einmalzahlung

"Wohnschirm" nennt sich die Aktion, Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierte sie – obwohl bereits im März gestartet – am Donnerstag. Bereits jetzt würden die Wohnkosten für 825.000 Menschen eine schwere finanzielle Belastung darstellen; für 228.000 Menschen kam es in den letzten drei Monaten zu Mietrückständen, bei weiteren 732.000 Personen sei das in den nächsten drei Monaten zu befürchten, sagte Rauch.

Der "Wohnschirm" soll nun ein "niederschwelliges und flächendeckendes" Beratungsangebot bieten und auch finanzielle Unterstützung gewähren. Seit März 2022 seien schon 470 Personen in 210 Haushalten mit einer Gesamtsumme von knapp 600.000 Euro unterstützt worden, hieß es auf der Pressekonferenz des Ministers mit Volkshilfe-Präsident Michael Häupl und Edeltraud Glettler, Sektionschefin für sozialpolitische Grundfragen im Sozialministerium. Die Volkshilfe ist Kooperationspartner für die Aktion.

Anspruch bei Corona-bedingtem Mietrückstand

Anspruch auf eine einmalige finanzielle Unterstützungsleistung zur Sicherung des Wohnverhältnisses haben Personen mit Hauptwohnsitz und Wohnverhältnis in Österreich, die unter Covid-19-bedingten Mietschulden leiden, berichtete Glettler. Dabei könne es sich um eine finanzielle Beteiligung an Mietrückzahlungen, Anwalts- oder Gerichtskosten sowie Kosten für einen Umzug in eine günstigere Wohnung handeln, wenn diese nicht selbst gedeckt werden können.

Stichtag für die Berechnung sei der 1. März 2020. Um in Erfahrung zu bringen, auf welche Leistung ein Anspruch besteht, wird geraten, eine der 28 bundesweiten Beratungsstellen (siehe Website des Sozialministeriums) aufzusuchen.

"Prävention ist billiger"

Der Präsident der Volkshilfe Wien, Michael Häupl, unterstrich neben dem sozialen Aspekt auch den volkswirtschaftlichen: "Es ist eindeutig billiger, in die Prävention Geld zu stecken, als nachher die Wohnungslosigkeit zu finanzieren."

Auch Arbeiterkammer (AK) und Mietervereinigung begrüßten am Donnerstag die Umsetzung des Hilfsfonds zur Wohnungssicherung. Laut AK-Berechnungen würden pro einen Euro aus dem Hilfsfonds Folgekosten von über zwölf Euro vermieden, wenn Mietrückstände übernommen und Delogierungen hintangehalten würden, meinte AK-Wohnexperte Thomas Ritt in einer Aussendung. "Der Hilfsfonds spart nicht nur Folgekosten, sondern auch den Betroffenen viel Leid und Mühe." (mapu, 5.5.2022)