Diese Bim fährt durch Berlin.

Foto: IMAGO/Andreas Gora

Braunschweig – Zwei 23-Jährige haben mit einer gestohlenen Straßenbahn eine Irrfahrt durch Braunschweig unternommen – und sogar Passagiere mitgenommen. Die beiden jungen Männer hätten Donnerstagfrüh die Bahn aus einem Depot entwendet, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Dann seien sie den Weichenstellungen folgend zunächst in die Weststadt und von da zurück in die Innenstadt gefahren. Am Rathaus hielten sie an der Haltestelle, zwei Fahrgäste stiegen ein.

Schon eine Haltestelle später stoppten sie, weil ihnen ein Wartungsfahrzeug entgegenkam. Die beiden Männer hätten die Straßenbahn zurückgelassen und seien geflohen, sagte der Sprecher. Zeugen hätten sie aber so gut beschrieben, dass sie später in der Nähe der Haltestelle festgenommen werden konnten. Nach Angaben des Sprechers waren weder Alkohol noch Drogen im Spiel. Die Polizei ermittelt nun wegen Störung öffentlicher Betriebe, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr und Hausfriedensbruchs. Die Ermittlungen laufen – verletzt wurde niemand und die Bahn nicht beschädigt, wie der Polizeisprecher sagte.

Bimklau

Es war nicht der erste Fall dieser Art: Im April 2021 hatten in Bremen zwei Jugendliche – ein 18-Jähriger und ein 13-Jähriger – eine Straßenbahn gekapert und waren damit gut zwei Kilometer durch die Stadt gefahren. An einer Endhaltestelle hatten sich die Teenager Zugang zur Bahn verschafft, der Ältere setzte sich ans Steuer. Verletzt wurde auch damals niemand.

Der Fall erinnert auch an eine gestohlene Tramway in Wien, die ein ehemaliger Mitarbeiter der Wiener Linien im Jänner 2017 entwendet hatte. Der Fahrer einer Garnitur auf der Linie 60 war damals in der Station Rodaun auf die Toilette gegangen und hatte die Straßenbahn versperrt. Als er zurückkam, war die Bim verschwunden. Gekapert hatte die Straßenbahn ein ehemaliger Mitarbeiter, nachdem er in der Nacht zuvor seinen Geburtstag ausgiebig mit alkoholischen Getränken gefeiert hatte. Der Mann kam damals mit einer Geldstrafe davon. (APA, 6.5.2022)