70.000 Euro Geldstrafe für Amazon wegen Maskenverkauf.

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Ein Anbieter von FFP2-Masken hat Amazon verklagt, weil der Onlinehändler Masken ohne oder mit nicht ausreichender Zertifizierung verkaufte. Nach einem fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreit bekam der Unternehmer Recht. Amazon wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Zahlung eines Ordnungsgeldes in der Höhe von 70.000 Euro verurteilt. Das Urteil, dem eine Abmahnung und eine einstweilige Verfügung vorangegangen waren, ist rechtskräftig, berichtet der deutsche Blog Wortfilter.de.

Als Kläger trat der Händler Masecori Gmbh auf, der selber über Amazon FFP2-Schutzmasken vertreibt. Als ihm auffiel, dass Amazon und diverse andere Händler über die Plattform nicht zertifizierte Masken anboten, schritt er mithilfe seines Anwalts ein. Tatsächlich urteilte bereits im November 2020 das Landesgericht Düsseldorf, dass es verboten sei, "partikelfiltrierende Atemschutzmasken zum Verkauf anzubieten und/oder auszuliefern, die nicht über eine CE-Zertifizierung verfügen". Das Angebot solcher Produkte sei zu unterlassen, zitiert der Techblog Golem aus der einstweiligen Verfügung.

FFP2-Masken von chinesischen Händlern

Tatsächlich dürfte Amazon in weiterer Folge einige der angebotenen Masken von seiner Plattform entfernt haben, gleichzeitig blieben aber auch diverse Angebote online, die mit dieser Vorgabe nicht konform liefen. "Unser Ansinnen war es einen fairen Wettbewerb herzustellen. Davon war auch Amazon nicht auszunehmen. Das Urteil und Ordnungsgeld zeigt, dass man sich auch als Mittelständler erfolgreiche gegen einen solchen Konzern wehren kann", wird Geschäftsführer Torsten Duffner von Wortfilter.de zitiert.

Bei den beanstandeten Angeboten soll es sich vor allem um Ware von China-Händlern gehandelt haben. Da Amazon seine Plattform für den Verkauf zur Verfügung stellte, musste der Online-Konzern nun dafür gerade stehen. Vereinfacht habe die Klagsführung, dass Amazon über eine Niederlassung in Deutschland verfüge und deshalb auch vor einem deutschen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden konnte.

Von Amazon selber liegt noch keine Stellungnahme zum Urteil vor. (red, 7.5.2022)