
Bei der Credit Suisse sollen laut der Süddeutschen Zeitung jahrelang Kriminelle, Autokraten und korrupte Politiker Konten geführt haben.
Zürich – In der Schweiz sticht das Bankgeheimnis weiterhin die Pressefreiheit. Eine Parlamentskommission sprach sich am Freitag gegen zwei Anträge aus, die über eine Änderung des Bankengesetzes die Pressefreiheit stärken wollten. Hintergrund ist ein scharfes Bankengesetz in der Schweiz, das Medien verbietet Informationen zu veröffentlichen, wenn diese das Bankgeheimnisses verletzen würden.
Auslöser der Kontroverse waren Informationen über die Schweizer Großbank Credit Suisse, die im Februar der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurden und die diese unter dem Titel "Suisse Secrets" veröffentlichte. Die Insider-Daten zeigen, dass die Bank über viele Jahre hinweg korrupte Politiker, Autokraten und Kriminelle als Kunden akzeptiert haben soll. Die Schweizer Medien hielten sich aber – aus Angst vor einer Verletzung des Bankgeheimnisses – bei der Berichterstattung äußerst zurück. Die Schweizer Mediengruppe Tamedia verzichtete darauf, sich an der Recherche zu beteiligen.
Parlament will Vorverurteilungen verhindern
Dies rief die Vereinten Nationen auf den Plan. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, wandte sich im März an die Schweizer Regierung und kritisierte, dass das Bankengesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit einschränke. Die Parlamentskommission erklärte nun, dass bis anhin noch nie ein Journalist aufgrund einer Verletzung dieser Gesetzesbestimmung verurteilt worden sei.
Die Schweizer Banken hätten sich außerdem über die vergangenen Jahre in Bezug auf die Prävention von Geldwäsche und anderen wirtschaftskriminellen Aktivitäten stark weiterentwickelt und würden den internationalen Standards entsprechen. Mit einer Änderung des Bankengesetzes bestehe das Risiko, dass öffentlichen Vorverurteilungen von Privatpersonen Vorschub geleistet würde, erklärte die Kommission.
Die Credit Suisse erklärte gegenüber der Süddeteuschen Zeitung bezüglich den Vorwürfen "höchste Verhaltensstandards" zu befolgen: "Die Credit Suisse hält bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit die geltenden globalen und lokalen Gesetze und Bestimmungen ein", wird das Unternehmen zitiert. (APA, red, 7.5.2022)