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Mit der Umbenennung erhielt der Facebook-Konzern ein neues Logo.

Foto: Getty Images / Justin Sullivan

Mit der Umbenennung des Facebook-Konzerns zu Meta läutete CEO Mark Zuckerberg vergangenen Oktober die Zukunft des Tech-Giganten ein. Im Zentrum steht das Metaverse, dank dem User nicht nur ihr Privatleben, sondern auch ihren Arbeitsalltag auf den Plattformen verbringen sollen. Passend zum neuen Namen gab es auch ein frisches Logo, das an ein Unendlichkeitssymbol erinnert – und Meta nun eine Klage eingebracht hat.

Das Schweizer Blockchain-Unternehmen Dfinity wirft Meta in dieser eine Copyrightverletzung vor, berichtet "Fast Company". Beide verwenden ein Inifinty-Symbol als Logo, wenn auch mit unterschiedlicher Farbgebung und Form. Laut der Klage würde die Ähnlichkeit allerdings dem Ruf des Unternehmens schaden. Nutzerinnen und Nutzer könnten das eigene Unternehmen mit "Metas schmutziger Onlinedatenschutzgeschichte assoziieren", lautet der Vorwurf.

Möglich, aber unwahrscheinlich

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Facebook-Konzern tatsächlich sein Logo ändern muss, sei niedrig. Ausschließen könne man es laut einer von "Fast Company" befragten Juristin jedoch nicht. Dies hänge davon ab, ob User es in der Praxis mit Dfinitys Logo verwechseln. "Ich sehe keine große Verwechslungsgefahr, also glaube ich nicht, dass dies ein starker Fall ist", sagt Alexandra J. Roberts, Professorin an der University of New Hampshire Franklin Pierce School of Law. Ausschließen könne man einen Erfolg dennoch nicht.

Meta selbst griff seit der Umbenennung wiederholt zu fragwürdigen Maßnahmen, um den eigenen Markennamen zu schützen. Unter anderem wurde vergangenen Dezember der Instagram-Account des Wiener Unternehmens Metaware gesperrt. Die Begründung: Das Konto gebe sich als jemand anders aus. Ein ähnliches Schicksal erlitt zuvor bereits die australische Künstlerin Thea-Mai Baumann, die unter dem Namen Metaverse auf der Plattform unterwegs war. Anfang Jänner wurde die Sperre wieder aufgehoben, weil sie "irrtümlich" verhängt worden sei. (red, 9.5.2022)