Auch das Zusammenführen von Daten der einzelnen Meta-Töchtern sieht das Kartellamt kritisch.

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Schlagabtausch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die Facebook-Muttergesellschaft Meta hat am Dienstag bei einer Verhandlung vor dem EuGH in Luxemburg scharfe Kritik an dem Vorgehen des Bundeskartellamts geübt, das der umfassenden Sammlung der Daten von Facebook-Nutzern einen Riegel vorschieben will.

Datenschutz

Die dafür zugrunde liegende und ins Jahr 2019 zurückreichende Entscheidung der Wettbewerbshüter unterstreicht einerseits den wachsenden Druck auf US-Internetkonzerne wie Facebook. Allerdings steht in dem konkreten Fall auch zur Debatte, ob die Kartellwächter bei der Behandlung von Datenschutz-Fragen ihre Kompetenzen überschritten haben.

Die Anordnung des Bundeskartellamts für die "weitreichenden Einschränkungen" von Facebook sei eindeutig fehlerhaft, sagte Meta-Anwalt Hans-Georg Kamann vor einem 15-köpfigen EuGH-Richter-Gremium. Die Bonner Behörde habe damit offen gegen die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Kamann beschuldigte das Kartellamt, nicht mit der irischen Datenschutzbehörde kooperiert zu haben, die für Facebook wegen dessen Konzersitz in Irland zuständig sei.

Diesen Vorwurf ließ Kartellamts-Vertreter Jörg Nothdurft nicht gelten und erklärte, es habe sehr wohl Kontakte zur irischen Behörde gegeben. Die Bundesregierung verteidigte die Entscheidung des Kartellamts, im Sinne des Wettbewerbsschutzes auch Datenschutzfragen nachzugehen. Schließlich dienten Nutzerdaten den Tech-Konzernen dazu, ihre Marktmacht auszubauen, sagte der juristische Vertreter der Bundesregierung, Philipp Krüger.

Whatsapp und Instagram

Das Kartellamt hatte 2019 entschieden, dass Facebook seine Marktmacht missbraucht habe, indem es bestimmte Daten von Nutzern ohne deren ausdrückliche Zustimmung gesammelt habe. Dabei ging es um personenbezogene Daten, die Nutzer bei WhatsApp oder Instagram – die ebenfalls zu Facebook gehören – und anderen Diensten hinterlassen. Das Kartellamt hatte Facebook auch mit Verweis auf den Datenschutz untersagt, die Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Dagegen geht der US-Konzern juristisch vor. Das zuletzt zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf lässt nun zunächst zentrale Fragen vom EuGH klären. (Reuters, 10.5.2022)