Die Strafe richtete sich gegen eine Wohnbaugesellschaft in Bremen.

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Eine aktuelle Entscheidung aus Deutschland durch die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte lässt auch in Österreich aufhorchen. Gegen eine Wohnungsbaugesellschaft wurde eine Geldbuße in der Höhe von 1,9 Millionen Euro wegen umfangreicher Verarbeitung personenbezogener Daten ausgesprochen. Das Unternehmen hatte mehrere Tausend Daten von Mietinteressenten umfangreich und unerlaubt verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab.

Dazu zählten unter anderem Merkmale wie Hautfarbe, Frisur, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, persönliches Auftreten, Gesundheitszustand bis hin zu Körpergeruch. Dunkelhäutige Personen wurden mit dem Kürzel "E40" und Personen mit Kopftuch mit der Abkürzung "KT" erfasst. Bei gleichgeschlechtlichen Wohnungsinteressenten wurde festgehalten, ob es sich um ein Paar oder um Mitglieder einer Wohngemeinschaft handelt. Anhand dieser Informationen wurden die Mietinteressenten dann in verschiedene Klassen eingeteilt.

Struktureller Rassismus

Obwohl im konkreten Fall eine Diskriminierung von Wohnungsinteressenten nicht nachgewiesen werden konnte, können solche Verarbeitungen zu strukturellem Rassismus und Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe führen. Das Tätigkeitwerden der Datenschutzbehörde ist daher nachvollziehbar. Immerhin sind solche Informationen für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die Strafe wohl wesentlich höher ausgefallen wäre, wenn auch noch ein diskriminierendes Verhalten bei der Wahl der Wohnungsinteressenten bzw. Mieter nachgewiesen worden wäre. Es ist nicht auszuschließen, dass solche "Verarbeitungen" auch in Österreich passieren und solche Strafen auch hierzulande ausgesprochen werden können.

Obwohl laut Angabe der zuständigen deutschen Landesdatenschutzbeauftragten aufgrund der außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen wäre, wurde aufgrund der umfassenden Kooperation des Unternehmens im Verfahren und der getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Verstöße nicht der volle Strafrahmen ausgeschöpft.

Einnahmequelle für Staat

Es darf aber nicht vergessen werden, dass es sich bei solchen Strafen mittlerweile auch um eine veritable Einnahmequelle des Staates handelt. Die Datenschutzbehörden sind in den letzten Jahren personell stark erweitert worden und verfolgen mittlerweile eine Abschreckungspolitik. Das ursprüngliche Motto der österreichischen Datenschutzbehörde "verwarnen, statt strafen" wird gerade bei großen Konzernen oft nicht angewandt. Aufgrund der möglichen hohen Strafen und dem medialen Interesse sind sie – im Gegenteil – oft sogar von besonderem Interesse. Wenn Unternehmen den Datenschutz nur auf "Sparflamme" laufen lassen, dieser nur zu einem Mindestmaß erfüllt ist und in den letzten vier Jahren nicht aktualisiert wurde, sind sie jedenfalls einer größeren datenschutzrechtlichen Gefahr ausgesetzt.

Die Zahl der gemeldeten Verstöße ist weiterhin hoch. Noch steht Österreich nicht an der Bußgeldspitze, die Anzahl und Höhe der Bußgelder geht jedoch auch in Österreich stetig bergauf. Auch sind österreichische Unternehmen ebenfalls von aufsehenerregenden größeren Millionenstrafen betroffen. Da Bußgelder u. a. auch an der Umsatzhöhe bemessen werden, kann auch ein kleiner Bußgeldbetrag für klassische mittelständische Unternehmen merklich spürbar sein. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die Anzahl der Einsprüche gegen Entscheidungen der Datenschutzbehörde steigen wird. (Peter Lohberger, 13.5.2022)