Der Verfassungsgerichtshof entschied zuletzt auch, dass der Lockdown für Ungeimpfte zulässig war.

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag auf Aufhebung des Corona-Impfpflichtgesetzes aus formalen Gründen zurückgewiesen, wie er am Mittwoch in einer Presseaussendung bekanntgab.

Der Antrag habe sich gegen die "Impfpflicht" an sich gerichtet; in dieser Verpflichtung liege, so die antragstellenden Parteien, insbesondere ein Verstoß gegen das Recht auf Privatleben. Beantragt wurde, entweder das ganze Gesetz oder nur den ersten Absatz des ersten Paragrafen aufzuheben. Dieser besagt, dass sich alle über 18 Jahren, die einen Wohnsitz in Österreich haben, impfen lassen müssen.

"In Bezug auf das ganze, in der angefochtenen Stammfassung aus zwanzig Paragrafen bestehende Gesetz erschöpfte sich der Antrag jedoch in allgemeinen Behauptungen", heißt es seitens des VfGH: "Die antragstellenden Parteien hatten es unterlassen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit jeder dieser Bestimmungen sprechenden Bedenken im Einzelnen darzulegen." Außerdem sei es unzulässig gewesen, nur den ersten Absatz des ersten Paragrafen anzufechten.

30 Anträge liegen noch

Das sagt noch nichts darüber aus, ob die Impfpflicht inhaltlich vor dem VfGH halten wird. Laufend gehen dazu Anträge beim Höchstgericht ein, momentan seien es knapp über 30, hieß es von Generalsekretär Stefan Leo Frank auf APA-Anfrage.

Das Gesetz zur Impfpflicht wird momentan nicht angewandt, der Gesundheitsminister hat es per Verordnung bis Ende Mai ausgesetzt. Passiert nichts, tritt sie dann wieder in Kraft. Aller Erwartung nach wird aber vorher die Impfpflichtkommission einen neuerlichen Bericht veröffentlichen, in dem sie beurteilt, ob das Gesetz momentan nötig und möglich ist – auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive.

Das tat sie schon einmal im März, damals sah sie Spielraum für und gegen eine Impfpflicht. Die Politik entschied sich dagegen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sagte zuletzt, er wolle die Entscheidung der Kommission abwarten, plane aber in jedem Fall eine neue Impfkampagne. Elisabeth Köstinger (ÖVP), die noch amtierende Tourismusministerin, die allerdings bereits ihren Rücktritt verkündet hatte, sprach sich zuletzt eher gegen eine Impfpflicht über den Sommer aus. (elas, 11.5.2022)