In Unterach wurden zwei Grundstücksdeals vom Landesrechnungshof geprüft.

Foto: Stefanie Ruep

Die wenigen Plätze für einen freien Seezugang treiben einem zu Sommerbeginn die Schweißperlen ins Gesicht. Am Attersee, wo ein Großteil des Ufers ohnehin in Privatbesitz ist, sah es vor ein paar Jahren so aus, als würde die Gemeinde mit Unterstützung des Landes Oberösterreich die Badeplätze, die für alle zugänglich sind, deutlich vergrößern. Die Gemeinde Unterach kaufte dafür mit Landesförderung ein Grundstück am Südwestende des Sees.

Doch drei Jahre später, im September 2019, beschloss die Kommune, rund ein Drittel der Liegewiese um nur zehn Euro jährlich für 30 Jahre an ein Unternehmen der Firmengruppe Seidl zu verpachten. Der Pächter verpflichtete sich dafür dazu, ein Hotel zu errichten. Im Gegenzug hat die Gemeinde der Seidl-Gruppe das Ufergrundstück um das Hotel Goldener Anker im Ortszentrum um 4,6 Millionen Euro abgekauft, ebenfalls mit Landesförderung. Denn das dort geplante Hotelprojekt zerschlug sich wegen Bedenken der Anrainer. Durch die Grundstücksankäufe hat sich die Gemeinde hoch verschuldet.

Der Landesrechnungshof (LRH) kritisiert diese beiden Grundstücksdeals nach einer von den Grünen beauftragten Sonderprüfung am Dienstag scharf. Die Höhe der zugesagten Förderungen des Landes von 2,8 Millionen Euro für den Ankauf sei "willkürlich bemessen" und erfolgte ohne Bedarfsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. 1,6 Millionen Euro an Gemeindebedarfszuweisungsmitteln seien bereits ausbezahlt; der Rest soll bis 2029 an die Gemeinde fließen.

Mangelnde Transparenz bei Finanzierung

Heftige Kritik übt der LRH auch an der "willkürlichen" Förderzusage des damaligen Gemeindelandesrats Max Hiegelsberger (ÖVP). Diese Vorabentscheidungen seien kein Einzelfall: "Wir haben die mangelnde Transparenz bei Finanzierungsentscheidungen schon mehrfach kritisiert", sagt LRH-Direktor Friedrich Pammer.

Der Ankauf des Areals Goldener Anker im Jahr 2019 sorgt für besonderen Zündstoff. Denn um das Land zu einer Mitfinanzierung zu bewegen, brachte die Gemeinde eine mögliche Klage des Investors gegen das Land Oberösterreich ins Spiel, schreibt der LRH. Das Büro von Hiegelsberger dachte sogar daran, in einem Sideletter die Finanzierungszusage für das Projekt mit dem Klagsverzicht und Umwidmungen für Projekte des Investors an anderer Stelle zu verbinden.

Förderrückforderung möglich

"Der Bericht des LRH legt auf 117 Seiten einen Akt der politischen Verantwortungslosigkeit bloß", sagt der Klubobmann der Grünen, Severin Mayr. Das Land habe Millionen an Steuergeld dafür gezahlt, dass die Bevölkerung wertvollen Badeplatz verliere. Mayr fordert, dass der Badeplatz in Unterach nun öffentlich bleibt, oder das Steuergeld müsse zurückgezahlt werden. Auch die SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter fordert Konsequenzen und spricht von "intransparenter Mauschelei mit Steuergeld" und "dubiosen Machenschaften".

Auch der LRH sieht die Möglichkeit von Rückforderungsansprüchen des Landes aufgrund unrichtiger Angaben der Gemeinde. Er empfiehlt zudem die Richtlinien der Gemeindefinanzierung grundlegend zu überarbeiten, denn diese seien für derartige Sonderfinanzierungen zu unklar. Das Land sollte in Zukunft Bedingungen, wie beispielsweise den Erhalt des freien Seezugangs, an die Vergabe der Förderung knüpfen, fordert Pammer. So könne auch verhindert werden, dass Seegrund an Dritte verpachtet wird. Aktuell sind nur noch 13 Prozent der Uferlänge des Attersees öffentlich betretbar. (Stefanie Ruep, 17.5.2022)