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Zwei Handys, eine Kamera und Kopfhörer hatte eine 18-jährige Maturantin während einer Prüfung dabei: für die Lehrkräfte ein klarer Schummelversuch, müssen elektronische Geräte doch abgegeben werden. Werden unerlaubte Hilfsmittel entdeckt, wird die Arbeit nicht benotet – und ein Wiederholungstermin im Herbst steht an.

Doch der Fall in der Steiermark könnte nun weitaus drastischere Konsequenzen für die mutmaßliche Schummlerin haben. Laut "Kleiner Zeitung" muss die Bildungsdirektion die Staatsanwaltschaft über den Vorfall informieren, diese könnte dann nach Prüfung eines Anfangsverdachts Ermittlungen einleiten.

Laut der Staatsanwaltschaft Graz hat man zu dem Fall noch keine Informationen erhalten. Ermittlungen rund um Matura-Schummeleien kamen in Graz noch nicht vor, sagt der Sprecher der Behörde, Hansjörg Bacher. Auch bei anderen Staatsanwaltschaften sind keine Informationen bekannt, eine Anfrage zu konkreteren Zahlen läuft derzeit.

Öfter bei Führerscheinprüfungen

Öfter gibt es derartige Verfahren rund um die Führerscheinprüfung. Schlagend wird Paragraf 228 des Strafgesetzbuchs, die "Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung". Dort heißt es: "Wer bewirkt, daß gutgläubig ein Recht, ein Rechtsverhältnis oder eine Tatsache in einer inländischen öffentlichen Urkunde unrichtig beurkundet" werde, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden.

Laut Bacher ist in dem Fall der Maturantin womöglich zu prüfen, ob es sich um einen Einzelgang oder um organisiertes Vorgehen gehandelt hat. Das sei im Vorjahr bei Führerscheinprüfungen der Fall gewesen, organisierte Schummelei mithilfe elektronischer Hilfsmittel sei vor allem im Zuge der Zentralmatura heikel. (red, 20.5.2022)