
Alexander Van der Bellens soll noch einmal antreten wollen.
Seit vielen Wochen wird damit gerechnet, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen erneut kandidiert. Selbst geäußert hat er sich dazu allerdings noch nicht. Freitagvormittag berichtete die "Kronen Zeitung" nun in ihrer Onlineausgabe ohne Angabe konkreter Quellen, er werde sich noch einmal der Wahl stellen – und das am Sonntag offiziell bekanntgeben.
Entscheidung "in nächster Zeit"
Auf STANDARD-Nachfrage in der Hofburg erklärt die Sprecherin Van der Bellens, sie wolle den Artikel nicht kommentieren. Zuvor hatte bereits ein professionell aufgemachtes Video auf der Plattform Tiktok die Gerüchte über einen Wiederantritt genährt. Das Video wurde vom anonymen Account "Der Kandidat" online gestellt und zeigt Aufnahmen Van der Bellens – unterlegt mit dem Lied "Should I Stay or Should I Go" der Band The Clash. Auch Tiktok-Videos wolle die Hofburg nicht kommentieren, heißt es.
In der österreichischen Parteienlandschaft gehen die allermeisten längst davon aus, dass der 78-Jährige noch einmal antritt – auch bei den Grünen. Van der Bellen war von 1997 bis 2008 Bundessprecher der Partei. Im Jänner 2017 wurde er als Bundespräsident angelobt, die Amtsperiode endet nach sechs Jahren. Aus dem Umfeld Van der Bellens heißt es, er werde seine Entscheidung jedenfalls "in nächster Zeit" bekanntgeben.
Die Zeit drängt noch nicht
Laut Verfassungsjurist Heinz Mayer steht Van der Bellen nicht besonders unter Zeitdruck – zumindest in der Theorie. Die Suche nach einem Wahltermin muss jedenfalls nach dem Gesichtspunkt erfolgen, dass Van der Bellen exakt sechs Jahre nach einer erfolgreichen Wahl als Bundespräsident ausscheidet – sein letzter Arbeitstag wäre demnach der 26. Jänner 2023.
"Der nächste Bundespräsident muss nahtlos anknüpfen können", sagt Verfassungsjurist Mayer. Wann die Wahl stattfindet, entscheidet die Bundesregierung mit Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat. Nach Mayers Einschätzung werde sich die Regierung aber wohl mit der Bundeswahlbehörde im Vorfeld beraten und sich nach deren Einschätzung richten.
Wahltermin spätestens im Dezember
Einen bestimmten Zeitpunkt, wann der Wahltermin feststehen muss, gibt es nicht, erklärt der Experte. Aber Folgendes muss dabei mit bedacht werden: Gesetzlich sei es so, dass 37 Tage vor der Präsidentschaftswahl die Wahlvorschläge samt der 6000 erforderlichen Unterschriften der Kandidaten eingebracht werden müssten, sagt Mayer. Etwa eine Woche später ist die Wahlbehörde am Zug, die Vorschläge zu prüfen und zu veröffentlichen.
Gemäß Mayers Rechnung müsse die Ausschreibung spätestens im Oktober beziehungsweise Anfang November erfolgen und die Wahl spätestens im Dezember stattfinden. Auch deshalb, um eine mögliche Wahlanfechtung einzupreisen. Diese kann eine Woche nach der Präsidentschaftswahl eingebracht werden, innerhalb von vier Wochen müsste dann der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden. (Katharina Mittelstaedt, Jan Michael Marchart, 20.5.2022)