Bei dem Einsatz in Hietzing war die Sondereinheit Wega herangezogen worden.

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Wien – Im Fall einer am 5. Jänner 2021 von der Polizei in ihrer Wohnung in Wien-Hietzing erschossenen Pensionistin hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag der APA mit. Damit ist klar, dass der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen wird. Die 67-Jährige war bei einem Polizeieinsatz getötet worden, nachdem sie ihre Pflegerin bedroht haben soll.

Die Staatsanwaltschaft sei nach umfangreichen Ermittlungen – es wurden auch mehrere Sachverständigengutachten eingeholt – zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Notwehrsituation gegeben und der Waffengebrauch gerechtfertigt war, sagte Bussek. Die am Einsatz beteiligten Beamten hätten sich "vorschriftskonform verhalten", die Schussabgabe sei zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs gerechtfertigt gewesen.

Pensionistin drohte mit Küchenmesser

Die Frau hatte zunächst ihre Heimhilfe mit einem Messer bedroht. Sie soll psychisch beeinträchtigt gewesen sein, ihr Erwachsenenvertreter hatte ihr die Heimhilfe besorgt, mit der sie angeblich nicht einverstanden war. Vermutlich wollte sie diese aus ihrer Wohnung bringen. Diese war jedenfalls von der mit einem Küchenmesser bewaffneten Frau eingeschüchtert und verständigte den Notruf. Die eintreffenden Beamten soll die 67-Jährige dann an der Wohnungstür mit dem Küchenmesser bedroht haben, worauf das Sondereinsatzkommando Wega beigezogen wurde.

Diese klopfte dann mehrmals an die mittlerweile wieder geschlossene Wohnungstür. Als die 67-Jährige aufmachte, soll sie mit dem Messer auf die Beamten losgegangen sein. Ein Polizist setzte daraufhin einen Taser ein, ein anderer schoss auf die Frau und tötete sie.

Schon zuvor mehrere Polizeieinsätze

Laut Polizei soll die 67-Jährige das Messer über dem Kopf gehalten und einen aggressiven Eindruck gemacht haben. Der Taser-Einsatz und der Schuss aus der Dienstwaffe erfolgten beinahe zeitgleich. Für die Staatsanwaltschaft war damit weder das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten noch eine offensichtlich unangemessene Verteidigung gegeben.

Die 67-Jährige war von einem Sozialarbeiter betreut worden. Dieser betonte nach ihrem Tod, die Frau habe eine psychische Grunderkrankung aufgewiesen, und es hätte schon vorher mehrere Polizeieinsätze gegeben, wo er sie aggressiv erlebt habe. Er hätte deshalb eine Akuteinweisung in eine psychische Einrichtung angestrebt, um der Pensionistin eine adäquate Behandlung zuteil werden zu lassen. Das sei unter Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage abgelehnt worden. (APA, red, 20.5.2022)