Das kleine Runderl am Wochenende ist für die einen ein Genuss, für die Anrainer der Ausflugsstrecke oft ein Grund, sich zu ärgern, weil viele Motorräder einfach zu laut sind. Mit einem Lärmblitzer versucht man nun in Frankreich, diese schwarzen Schafe zu finden.

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Spätestens wenn die ersten Pfingstrosen ihre Blüten öffnen, beginnt in den Gärten entlang der Ausflugs- und Motorradstrecken das große Klagen. Bei schönem Wetter, wenn man sich im Garten erholen möchte, geht das nicht, weil Motorenlärm die Idylle stört. Es sind dies zwei Freizeitvergnügungen, die eben schlecht zueinander passen.

Vorreiter Außerfern

Im Tiroler Außerfern reagierte man im Sommer 2020 auf die Situation, indem man ein Fahrverbot für Motorräder verhängte, die ein Standgeräusch von mehr als 95 Dezibel haben. Kritiker sahen eine enorme Ungerechtigkeit und das große Wirtesterben entlang der Strecke schon kommen. Das Verbot blieb aber und gilt jährlich von 15. April bis 31. Oktober.

Das Problem ist kein rein nationales, und in Frankreich versucht man es gerade mithilfe von Méduse, auf Deutsch "Qualle", in den Griff zu bekommen. Die Méduse ist, wenn man so möchte, eine Lärmradarfalle, gekoppelt an eine Kamera, die ihren Namen den vier Mikrofonen verdankt, mit denen sie Lärm messen und einer genauen Position zuordnen kann. Auch in England, Spanien und den USA versucht man mit ähnlichen Geräten, Lärmfahrerinnen und Lärmfahrer abzustrafen.

Auch wenn der Widerstand der Motorradfahrer mit nachgerüstetem, lauterem Endtopf und der Sportwagenfahrer mit Klappenauspuff schon im Vorfeld groß ist, müsste der Wunsch nach Ruhe zumindest bei manchen Motorradfahrern auf Verständnis stoßen. Bei denen etwa, die selbst nur mit Gehörschutz unterm Helm fahren, weil sie ihr eigener Lärm auf Dauer so nervt.

Fahrzeughalter in der Pflicht

Lärmblitzer könnten auch bei uns für mehr Ruhe entlang von Erholungsgebieten, aber auch in der Stadt sorgen. Da die Lenkererhebung bei Motorradlenkerinnen und -lenkern durch den Helm und das oft verspiegelte Visier quasi unmöglich ist, wäre der Zulassungsbesitzer in die Pflicht zu nehmen. Ab einer gewissen Lautstärke wäre dann nicht nur eine Strafe fällig, sondern auch das Motorrad stillzulegen, bis das zuständige Amt der Landesregierung erneut die Straßentauglichkeit des Fahrzeugs bestätigt.

Wer möchte, kann ja weiterhin laute Motorräder fahren. Auf Rennstrecken etwa, wo das erlaubt ist. Wer das Geld für einen neuen, lauten Auspuff hat, wird sich auch ein paar Runden auf der Rennstrecke leisten können. Für alle anderen gibt es auch leisere Endtöpfe zum Nachrüsten, Elektromotorräder, – oder entlang der Strecke sicher auch einen Wirt mit einem Platzerl neben ein paar Pfingstrosen. (Guido Gluschitsch, 23.5.2022)