Die Akten zum Grazer Bierprozess.

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Seit Anfang Mai drehte es sich im Grazer Schwurgerichtssaal jede Woche von Montag bis Mittwoch um ein Thema: den illegalen Verkauf von Bier durch Mitarbeiter der Brauerei Puntigam. Diese hätten laut Anklage von Jänner 2009 bis November 2017 verkaufsgeeignetes Bier als Bruchware deklariert und unter der Hand veräußert.

Der Ankläger warf ihnen gewerbsmäßigen schweren Diebstahl, kriminelle Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßige Abgabenhinterziehung vor. Aufgeflogen ist der illegale Handel durch eine anonyme Anzeige. Am Mittwoch fiel das Urteil: Von den ursprünglich 24 Angeklagten, wurden zwölf nicht rechtskräftig vom Schöffensenat schuldig befunden. Davon erhielten die sechs ersten Angeklagten, die als "Kern" der kriminellen Bewegung innerhalb der Brauerei gelten, eine teilbedingte Freiheitsstrafe zwischen 15 und 24 Monaten. Der Rest muss Geldstrafen bezahlen.

Hauptangeklagter gestand Diebstahl

Als einer der Hauptverdächtigen galt ein Kellermeister, der auch zugab, einwandfreies Bier selbst verkauft zu haben – allerdings in geringeren Mengen als angegeben. Er habe laut Aussage die Ware vom Bruchplatz genommen und sie zum Selbstbedienungsshop gebracht. Eingeweihte Mitarbeiter führten die Paletten von dort zum Haus des Kellermeisters, von wo aus dieser sie günstig weiterverkaufte. Alle Beteiligten hätten im Gegenzug Geld oder ein paar Kisten Bier erhalten.

"Kontrollversagen der Brauerei"

Normalerweise werde Bruchware auf den Bruchplatz in einer Halle gebracht und dann von einer externen Firma entsorgt. Diese entleert die geschädigten Flaschen und informiert die Finanz. Wie es möglich sei, einwandfreies Bier als Bruchware zu deklarieren, bleibe Richter Andreas Rom schleierhaft. Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von einem "Kontrollversagen der Brauerei". Damit so etwas nicht mehr passieren könne, würden bestimmte Produkte jetzt jedoch täglich gezählt werden, berichtet der Logistikchef der Brauunion Graz. (Sarah Kirchmayer, 25.5.2022)