Bundespräsident und Bundespräsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen ist momentan 78 Jahre alt.

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Bundespräsident oder Bundespräsidentin kann nur werden, wer am Wahltag schon den 35. Geburtstag gefeiert hat. So will es das Gesetz. Wobei auch die jüngste Wahlwerberin deutlich älter war: Als Heide Schmidt (FPÖ) 1992 kandidierte, war sie 44 Jahre alt. Nur knapp älter war Norbert Hofer (FPÖ), als er 2016 kandidierte, nämlich 45. Seine Kontrahenten Rudolf Hundstorfer (SPÖ, damals 67 Jahre alt), Andreas Khol (ÖVP, damals 74), Richard Lugner (damals 83), Alexander Van der Bellen (damals 72) und die Kontrahentin Irmgard Griss (damals 69) waren deutlich älter.

Genau daran stoßen sich nun die jungen Neos (Junos). Bundesvorsitzende Anna Stürgkh stellte bei einem Pressetermin am Freitag die Frage in den Raum, warum es diese Regel überhaupt gibt – und legte die Antwort nahe: "Weil's schon immer so war." Und das soll sich ihrer Meinung nach ändern: "Wir sind der Meinung, die Österreicherinnen und Österreicher haben die Chance verdient, die besten Köpfe in die Hofburg zu wählen und nicht nur ergraute."

Auch weil der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin Gesetze unterfertigen würde, "die uns junge Menschen betreffen", während er oder sie selbst "die Konsequenzen ihrer eigenen Entscheidungen wenig zu spüren bekommt". Die Junos starten daher eine Petition, um das Mindestalter auf 18 zu senken.

Das wäre äquivalent zur Regelung für das Bundeskanzleramt. Dafür darf man kandidieren, sobald man volljährig ist. Der jüngste Bundeskanzler Österreichs war bekanntlich Sebastian Kurz (ÖVP), der war beim Amtsantritt 31 Jahre alt – Bundespräsident hätte er damals also nicht werden dürfen. Ein Höchstalter für die Kandidatur zu politischen Ämtern gibt es in Österreich nicht. (elas, 27.5.2022)