Abgesehen von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen "vulnerablen" Settings fallen die Masken in acht von neun Bundesländern. Nur die Bundeshauptstadt will nicht vollständig mitmachen.

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Wien – Der Juni bringt sommerliche Lockerheit: Mit Mittwoch nimmt die Bundesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen in Österreich weitgehend zurück. Damit wird die Maskenpflicht bis auf wenige Ausnahmen aus dem Alltag verschwinden. Das zuständige Gesundheitsministerium will im Laufe des Montags die entsprechende Verordnung erlassen.

Maskenpflicht nur in vulnerablen Gruppen

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Maskenpflicht noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, Öffis und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Ab 1. Juni soll das Gebot, wie die türkis-grüne Koalition vergangene Woche ankündigte, nun erst einmal für drei Monate "pausieren". Eine Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen sei möglich, merkt das Gesundheitsministerium an, das die Wiedereinführung ab Herbst sogar als wahrscheinlich bezeichnet.

Bestehen bleibt die Pflicht nur in besonders "vulnerablen" Settings: in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie im Rahmen von Gesundheitsdienstleistungen wie etwa in Arztpraxen. Zumindest gilt das für acht von neun Bundesländern.

Wien hält Bundesregierung für voreilig

Wien hingegen tanzt weiterhin aus der Reihe. Der regierenden Stadt-SPÖ geht die Aufhebung zu weit, zumal das Leben bis zum Ende des Schuljahrs ja auf Normalbetrieb laufe. Immerhin seien in der Corona-Ampel noch sechs von neun Bundesländern auf Gelb – also mittleres Risiko – geschaltet, argumentiert man im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, und für Juni und Juli sei mit kleineren Infektionswellen zu rechnen.

Die konkreten Schlüsse daraus: Wien lässt in den Supermärkten zwar die Masken fallen, behält sie entgegen der Vorgabe des Bundes aber in den Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln bei. Zug- und Busreisende aus dem Rest des Landes müssen beim Passieren der Stadtgrenze somit Mund und Nase mit FFP2-Schutz bedenken. Die Öffis seien nun einmal das Setting, wo sich Menschen am dichtesten drängten, lautet das Argument: Als fünftgrößte Stadt der EU spiele Wien in einer anderen Liga als der Rest der Republik und stehe im Gleichklang mit anderen Metropolen wie Berlin, Madrid oder Rom.

Stadtregierung fühlt sich übergangen

Die Aufhebung der Maskenpflicht in den Öffis sei bei den Beratungen mit der Bundesregierung nie ein Thema gewesen, fügt man im Wiener Rathaus an, man habe davon wie alle Bürger erst via Pressekonferenz erfahren. Das Gleiche gelte für das Aus der vorgeschriebenen PCR-Tests an Schulen, zuletzt einer pro Woche. Auch da hätte Wien gerne bis Ende des Schuljahres weitergemacht, heißt es aus Hackers Büro, doch dies sei gegen die Vorgabe des Bildungsministeriums nicht möglich.

In Wiens Schulen können zwar weiterhin Gurgeltests abgegeben werden. Doch eine Verpflichtung gibt es nicht mehr – und anders als bisher auch kein Extrakontingent über die fünf Gratistest pro Person und Monat hinaus.

Über den Sommer ausgesetzt bleibt bundesweit die Corona-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen dagegen ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Expertenkommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer (ebenfalls für drei Monate) verlängert. (Gerald John, APA, 30.5.2020)