Hat es nicht immer leicht, alle Standpunkte der Mitgliedsstaaten zusammenzubringen – bei sechs Sanktionspaketen ist es ihr gelungen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

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Wien/Kiew/Moskau – Schon seit dem prowestlichen Machtwechsel in Kiew und der Abkehr der Ukraine von einer engen außenpolitischen Anbindung an Russland 2013/14, was zur Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel Krim und zum bewaffneten Konflikt mit prorussischen Separatisten in der Ostukraine führte, hat die EU immer wieder Sanktionen gegen Russland verhängt. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar hat die EU sechs weitere Sanktionspakete geschnürt.

23. Februar

Das erste Sanktionspaket gegen Russland wird nicht wegen der russischen Invasion beschlossen, sondern zunächst wegen der vorhergegangenen Anerkennung der beiden Separatistengebiete in der Ostukraine ("Volksrepublik Donezk" und "Volksrepublik Luhansk") durch Russland als unabhängig. Moskau entschied zu diesem Zeitpunkt offiziell auch, Truppen in diese Gebiete zu entsenden.

Wichtigste Punkte des Pakets: Der Zugang Russlands zu den internationalen Kapital- und Finanzmärkten und den Kapital- und Finanzmarktdienstleistungen wird beschränkt. Sanktionen gegen russische Parlamentsabgeordnete, Einschränkung der Wirtschaftsbeziehungen zu den Separatistengebieten.

25. Februar

Das zweite Sanktionspaket zielt vor allem auf die russische Elite: Vermögenswerte von Präsident Wladimir Putin und seinem Außenminister Sergej Lawrow in der EU werden eingefroren. Bisherige Sanktionen gegen Einzelpersonen werden auf alle Parlamentsabgeordneten, die die Anerkennung und Unabhängigkeit der "Volksrepubliken" unterstützt haben, sowie die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats der Russischen Föderation ausgedehnt. Weitere Finanzbeschränkungen; die Kooperation in den Politikbereichen Energie, Verkehr und Technologie sowie Visa wird beschnitten.

28. Februar

Das dritte Sanktionspaket gegen "die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine" umfasst unter anderem ein Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank. Russischen Fluggesellschaften werden der Zugang zu Flughäfen in EU-Ländern sowie der Überflug von EU-Luftraum untersagt. Zugleich unterstützt die EU die ukrainischen Streitkräfte mit 500 Millionen Euro zur Finanzierung von Ausrüstung und Hilfslieferungen. Weitere Personen werden auf die Sanktionsliste genommen.

2. März

Nachträglich werden zwei wichtige Punkte in das dritte Sanktionspaket aufgenommen: Sieben russische Banken, darunter die Novikombank und die Rossija Bank, werden vom internationalen Zahlungssystem Swift ausgeschlossen, um ihre länderübergreifenden Geschäfte zu treffen. Investitionen in den Russian Direct Investment Fund werden verboten. Es wird verboten, Russen oder russischen Organisationen Euro in bar zu verkaufen oder zu übergeben oder sonst irgendwie zukommen zu lassen.

Die staatlich kontrollierten, russischen Medien Sputnik und Russia Today dürfen bis auf weiteres nicht mehr ihre Staatspropaganda in der EU verbreiten. Die EU macht sie für "Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen" verantwortlich.

9. März

Auch das mit Russland verbündete Belarus wird mit EU-Sanktionen belegt.

15. März

Das vierte Sanktionspaket unterbindet Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie Neuinvestitionen in den russischen Energiesektor. Der Handel mit Eisen, Stahl und Luxusgütern mit Russland wird beschränkt. Ausfuhrbeschränkungen für Güter an die russische Waffen-, Rüstungs- und Verteidigungsindustrie werden verschärft.

8. April

Das fünfte Sanktionspaket gilt als Reaktion auf Berichte über Kriegsverbrechen russischer Truppen und nimmt explizit Bezug auf "Gräueltaten der russischen Streitkräfte in einer Reihe ukrainischer Städte". Die Hauptpunkte:

  • Die EU-Länder dürfen keine Kohle aus Russland mehr importieren.
  • Russische Schiffe dürfen nicht mehr in Häfen von EU-Ländern einfahren.
  • Russische (und belarussische) Transportunternehmen dürfen nicht mehr in EU-Länder einreisen.
  • Weitere Güter wie Holz, Zement, Meeresfrüchte und Alkohol dürfen nicht mehr aus Russland importiert werden.
  • Der Export von Kerosin und weiteren Gütern nach Russland wird verboten.
  • Im Rahmen der Finanzstrafmaßnahmen werden Einlagen in Krypto-Wallets verboten.

30. Mai

Ein EU-Sondergipfel einigt sich nach wochenlangem Ringen vor allem mit Ungarn im Grundsatz auf ein sechstes Sanktionspaket mit einem weitgehenden Ölembargo. 75 Prozent aller Importe von russischem Erdöl in die EU werden gekappt. Die russische staatliche Sberbank wird aus dem Bankenkommunikationssystem Swift geworfen. Die Arbeit von drei weiteren russischen Staatssendern wird unterbunden. Weitere Kreml-nahe Einzelpersonen kommen auf die Sanktionsliste, darunter das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Kirill, und die ehemalige Turnerin Alina Kabajewa, der enge Verbindungen zu Präsident Putin nachgesagt werden. (APA, 31.5.2022)