Die Begutachtungsfrist für die Verordnung endet am 10. Juni.

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Wien – Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Dienstag die Verordnung zum Klimabonus in Begutachtung gegeben. Der Bonus ist eine Ausgleichsmaßnahme für die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten. Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem mehrstufigen Regionalausgleich. Für das Jahr 2022 ist der Sockelbetrag mit 100 Euro festgelegt, seine Höhe für die Folgejahre wird abhängig von den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung per Verordnung festgelegt. Die Begutachtungsfrist endet am 10. Juni.

Wienerinnen und Wiener bekommen am wenigsten

Die Höhe des Sockelbetrags hat sich an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen gemäß nationalem Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022), an den tatsächlichen Einnahmen des vorangegangenen Jahres sowie an den laufenden und künftigen Einnahmen gemäß NEHG 2022 zu orientieren. Der Regionalausgleich beträgt für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 1 null Prozent des Sockelbetrags, für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 2 sind es 33 Prozent des Sockelbetrags, für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 3 sind es 66 Prozent, und für Personen mit Hauptwohnsitz der Kategorie 4 sind es 100 Prozent.

Wienerinnen und Wiener bekommen als Einzige nur den Sockelbetrag. Andere große Städte wie Graz, Innsbruck und Linz fallen in die zweite Stufe, wo alle Erwachsenen heuer 133 Euro erhalten sollen. Die dritte Stufe (heuer 167 Euro) erhalten viele Umlandgemeinden, 200 Euro gibt es vorwiegend (aber nicht nur) auf dem Land. Der Klimabonus wird ab Oktober ausgezahlt.

CO2-Preis soll bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne steigen

Der CO2-Preis beträgt heuer 30 Euro je Tonne und steigt jedes Jahr weiter. Bis 2025 soll er auf 55 Euro je Tonne steigen. Letzteres hängt allerdings auch von der Entwicklung der sonstigen Energiepreise ab: Steigen sie um 12,5 Prozent oder stärker, dann wird sich die Erhöhung der CO2-Steuer im Folgejahr halbieren. Sinken die Preise dagegen, dann soll die Steuer im Gegenzug stärker steigen.

Damit die Auszahlung des Klimabonus durchgeführt werden kann, ist es notwendig, verschiedenen Daten zwischen dem Klimaministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium zu verschränken. Als Datensicherheitsmaßnahme wurde eine maximale Speicherdauer von sieben Jahren festgelegt. Danach müssen alle im Zusammenhang mit der Abwicklung und Auszahlung gespeicherten Daten endgültig gelöscht werden, heißt es in der Verordnung. (APA, red, 31.5.2022)