Luxusappartements in Seefeld.

Foto: APA/Alexander Maria Lohmann

Innsbruck – Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat am Dienstag in einer Regierungssitzung den Gesetzesentwurf zur Einhebung einer Abgabe für leerstehende Wohnungen beschlossen. Dieser sieht Abgaben je nach Wohnungsgröße von mindestens zehn bis maximal 215 Euro pro Monat vor, wobei einige Ausnahmen definiert wurden. In Vorbehaltsgemeinden kann der doppelte Satz verlangt werden. Das Gesetz soll im Juli-Landtag beschlossen werden und am 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

148 von insgesamt 277 Tiroler Gemeinden, in denen der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, wurden im Grundverkehrsrecht als sogenannte Vorbehaltsgemeinden ausgewiesen. Dadurch könnten für ein über 250 Quadratmeter großes Gebäude bis zu 5.160 Euro fällig werden. Nachdem eine Wohnung sechs Monate lang nicht genutzt wurde, wird die Abgabe von der Gemeinde eingefordert. Die festgelegten Beträge sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die von den Gemeinden festgelegt werden, teilte das Land in einer Aussendung mit.

Mehrere Ausnahmen

Bis zum 30. April im Folgejahr haben die Eigentümer und Eigentümerinnen Zeit, den Leerstand des vorangegangenen Jahres zu melden bzw. einen Ausnahmetatbestand glaubhaft zu machen. Keine Abgabe bezahlen muss man beispielsweise dann, wenn sich die Wohnung im eigenen Gebäude befindet, man einen zeitnahen Eigenbedarf nachweisen kann, das Gebäude aus bautechnischen oder rechtlichen Gründen nicht genutzt werden kann oder wenn kein Mieter um den ortsüblichen Mietzins das Objekt anmieten will.

Wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden, werden bis zu 1.000 Euro fällig, bei Nichtmelden des Ausnahmetatbestands bis zu 10.000 Euro und bei Hinterziehung bis zu 50.000 Euro. "Kontrolliert wird grundsätzlich durch die Gemeinden als Abgabenbehörde in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungsbehörden", hieß es vom Land.

Grundbesitzerbund dagegen

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) stemmte sich gegen die Leerstandsabgabe. Es stehe "jedem Eigentümer zu, sein Eigentum so zu nützen, wie er es möchte", teilte der ÖHGB in einer Aussendung mit. "Kleine Eigentümer können von der geplanten Leerstandssteuer wie alle Immobilieneigentümer betroffen sein", argumentierte Präsident Martin Prunbauer.

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) verwehrte sich gegen den Vorwurf, dass das Gesetz "eigentumsfeindlich" sei: "Das Tiroler Modell sieht klar definierte Ausnahmen für den Eigenbedarf, Wohnungen im eigenen Haus oder bei fehlender Nachfrage vor. Somit sind die Interessen des Mittelstandes gesichert", hielt er fest. "Eine Wohnung leer stehen zu lassen und damit zu spekulieren darf sich nicht rentieren", meinte der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP). Mit der Abgabe wolle die Landesregierung "einen Teil der Wohnungen in Tirol wieder auf den Markt bringen sowie den Gemeinden ermöglichen, mit den Einnahmen leistbares Wohnen wiederum zu schaffen", sagte Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne).

Platter betonte einmal mehr, dass ihm "die vom Bund vorgegebene erlaubte Maximalhöhe dieser Spekulationsabgabe mit 2.400 Euro noch deutlich zu niedrig ist, um Spekulationen mit Wohnungen in Tirol auch tatsächlich zu verhindern". Er erneuerte daher seine Forderung, das Volkswohnungswesen in die Kompetenz der Bundesländer zu übertragen. (APA, 31.5.2022)