Das Direktorium wollte das als "Pensionsprivileg" angesehene System abschaffen.

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Wien – Nun ist es vorbei, und es bleibt alles beim Alten. Die Verhandlungen zwischen Direktorium und Zentralbetriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zur Abschaffung des sogenannten Schlusspensionskassenbeitrags sind gescheitert.

Die rund 250 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1998 und 2003 in die Bank gekommen sind und für die das Dienstrecht DB 3 gilt, werden beim Antritt ihres Ruhestands also weiterhin den genannten Beitrag von der OeNB ausbezahlt bekommen. Er stellt sicher, dass ihre Bezüge in der Pension mindestens 72 Prozent – bis zu 80 Prozent, wenn die Mitarbeiter auch selbst in die Pensionskasse einzahlen* – des aktiven Letztgehalts erreichen.

"Pensionsprivileg" bleibt

Das Direktorium wollte das von ihm als "Pensionsprivileg" angesehene System abschaffen und sich mit einer einmaligen Abschlagszahlung von den entsprechenden Verpflichtungen der OeNB trennen. Zwei Jahre wurde verhandelt, zuletzt bot die OeNB rund 80 Millionen Euro für einmalige Abschlagszahlungen an die betroffenen Beschäftigten an.

Am Dienstag fand ein letztes Gespräch statt – der Betriebsrat wollte, wie berichtet, rund 2,5 Millionen Euro mehr. Und zwar für jene Beschäftigten, deren Einmalzahlung – relativ – gering ausgefallen wäre. Zuvor war bei einer Abstimmung unter den Betroffenen die vom Betriebsrat festgelegte Zustimmungsschwelle von 75 Prozent um vier Prozentpunkte verfehlt worden.

"Luxuspensionen" gekürzt

Die letzte Gesprächsrunde war gleich nach zehn Minuten wieder vorbei, das Direktorium war nicht bereit, noch etwas draufzulegen. Den Mitarbeitern wiederum war das letzte Angebot seitens der Notenbank – die Ausdehnung des Vertrauensschutzes bis 2030 – zu wenig gewesen. Demnach hätten alle, die bis 2030 in den Ruhestand wechseln, zwischen Schlusspensionskassenbeitrag bei Pensionsantritt und sofortiger Abschlagszahlung wählen können.

Nun gilt also die bestehende Pensionskassen-Betriebsvereinbarung weiter. Insgesamt gibt es fünf Dienstrechte in der OeNB, die "Luxuspensionen" der Beschäftigten gemäß den Dienstrechten DB 1 und DB 2 wurden längst gesetzlich gekürzt.

Das Direktorium hat sich am Dienstag in einem Schreiben an die Mitarbeiter gewendet, das "window of opportunity" zur Ablöse des Schlusspensionskassenbeitrags sei "leider vom Tisch", hieß es darin. Die Bank muss für ihre Verpflichtungen Vorsorgen in der Bilanz bilden, zuletzt betrug die Rückstellung rund 82 Millionen Euro. Mittelfristig hätte sich die Bank durch eine Systemänderung viele Millionen Euro gespart.

Keine zweite Abstimmung

Auch der Zentralbetriebsrat wandte sich an die Beschäftigten, der letzte Vorschlag des Direktoriums – die Ausweitung des Vertrauensgrundsatzes bis 2030 – sei unzureichend gewesen, das habe eine Umfrage unter den Betroffenen ergeben. Der "konstruktive Gegenvorschlag" des Zentralbetriebsrats – die "moderate Erhöhung des Abfindungsbetrags um rund drei Prozent" – hätte eine neuerliche Abstimmung ermöglichen sollen. Zu dieser wird es nun aber mangels Zustimmung des Direktoriums zur Erhöhung der Abfindungssumme nicht mehr kommen. (Renate Graber, 1.6.2022)

*Der Artikel wurde konkretisiert, am 30.6.2022